
14.03.2013
In Deutschland sind die Vorschriften zum Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder über 15 Jahre alt. Von der EU-Kommission seit Jahren angemahnte Änderungen dieser Vorschriften stehen heute im Bundestag zur Abstimmung. Wir alle sind elektromagnetischen Feldern durch Sendefunkanlagen und Stromübertragungsnetze ausgesetzt, ohne dies beeinflussen zu können. Und Untersuchen belegen, dass elektromagnetische Felder Menschen krank machen können. Das Hauptproblem sind die viel zu hohen Grenzwerte für, denen Menschen dauerhaft ausgesetzt sein dürfen, und daran ändert die Verordnung nicht viel. DIE LINKE fordert deshalb einen Vorsorge-Grenzwerte von 0,2 Mikrotesla für Orte, an denen sich Menschen lange aufhalten.
Rede zu Protokoll in der Plenarsitzung vom 14.03.2013
zum TOP: 26
Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
Drucksachen 17/12372, 17/448, 17/12027 und 17/12742
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
In Deutschland sind die Vorschriften zum Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder über 15 Jahre alt. Das ist eine lange Zeit. Und die Technik, auch die Mobilfunktechnik, hat seither, wie wir alle wissen, eine rasante Entwicklung durchlaufen.
Änderungen dieser Vorschriften werden von der EU-Kommission seit Jahren angemahnt. Denn wissenschaftliche Untersuchen belegen, dass elektromagnetische Felder Menschen krank machen können. Ich sage bewusst, krank machen können, nicht zwangsläufig müssen, denn ein wissenschaftlicher Nachweis steht, vor allem für Langzeitwirkungen, noch aus.
Wir alle sind elektromagnetischen Feldern durch Sendefunkanlagen und Stromübertragungsnetze ausgesetzt, ohne dies beeinflussen zu können. Deshalb steht der Staat in der Pflicht, für den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu sorgen. Elektromagnetische Felder haben mit Handys, Smartphons oder Tablets unseren Alltag erobert - ob am Arbeitsplatz oder unterwegs. Nur zu Hause legen wir selber fest, ob es noch ein elektrisches Gerät sein soll, noch eine Telefonladestation oder eine Funkuhr – ich könnte die Liste endlos fortführen….
Die Bundesregierung will nun mit der vorgelegte Verordnung Schutz und Vorsorge vor gewährleisten. So sollen außer für gewerbliche Funkanlagen auch für den Betrieb privater und hoheitlicher Sendeanlagen und Stromleitungsnetze Vorschriften gelten.
Das sind durchaus Verbesserungen. Im Ganzen gesehen bleibt die Verordnung jedoch weit hinter den Erwartungen und vor allem hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Das haben Experten in einer öffentliche Anhörung vorige Woche im Bundestag mit deutlicher Mehrheit bestätigt.
Selbst der Vertreter aus dem Bundesamt für Strahlenschutz, auf den sich die Regierungskoalition (so vehement) beruft, rudert bei der Frage nach den gesundheitlichen Risiken zurück. Er ist der Meinung, dass selbst wissenschaftliche Ergebnisse, die nicht einhundert prozentig gesundheitliche Risiken belegen, allemal ausreichen, um „eine Besorgnis zu begründen“. Nach seiner Empfehlung sollten Wohngebiete beim Neubau von Stromtrassen generell gemieden werden. Da ist viel Auslegungsspielraum und das heißt für mich: JWD, also janz weit draußen! Andere Gutachter waren da mit ihren Empfehlungen von 400 bis 600 Metern Abstand zu Wohnhäusern konkreter.
Für Kinder besteht bei einer dauerhaften Belastung durch elektromagnetische Felder ab 0,3 Mikrotesla durch Stromleitungen ein erhöhtes Leukämierisiko. Das ist wissenschaftlich exakt belegt. Und dann, Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie sich draußen um und rechnen Sie die Funksendemasten dazu. Die Mobilfunkstrahlung steht immer wieder unter dem Verdacht, Krebs und Alzheimer auszulösen.
Das Hauptproblem sind und bleiben die viel zu hohen Grenzwerte, denen Menschen dauerhaft ausgesetzt sein dürfen, und daran ändert die Verordnung nicht viel. DIE LINKE fordert deshalb Vorsorge-Grenzwerte von 0,2 Mikrotesla für Orte, an denen sich Menschen lange aufhalten. Technisch machbar sind unsere Grenzwerte und sollten zumindest für Wohnungen als geschützte Orte verbindlich sein. Dabei darf nicht vergessen werden: Es geht hier um Grenzwerte für elektromagnetische Felder von draußen, denen die Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt sind, ohne sie beeinflussen zu können.
Wir wissen, alle Grenzwerte sind politische Werte. Sie orientieren sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen, nur leider viel zu selten an den neusten. Auch in diesem Verordnungsentwurf folgt die Politik nicht den neusten wissenschaftlichen Empfehlungen.
Aber, Kolleginnen und Kollegen, was heißt hier die Politik? Wir, die Abgeordneten sind es, die heute darüber entscheiden, wie hoch das Gesundheitsrisiko sein darf, dem die Menschen in diesem Land unfreiwillig durch elektromagnetische Felder weiterhin ausgesetzt sein werden.
28.02.2013
Sauberes Wasser brauchen wir für alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Deshalb muss es als Ressource in ausreichender Menge und guter Qualität erhalten werden. Und das will die EU mit ihren Wassergesetzen sicherstellen. Damit wir einen guten chemischen und ökologischen Zustand unserer Gewässer erreichen, muss die Wasserrahmenrichtlinie der EU konsequent umgesetzt werden. Dazu müssen wir im Umgang mit unseren Flüssen etwas ändern. In unserem Antrag ein Nationales Rahmenkonzept für naturnahe Flusslandschaften geht es darum, eine ökologische Flusspolitik auf den Weg zu bringen. Die Elbe ist ein beredtes Beispiel. Trotz aller Wirtschaftsinteressen muss sie naturnah entwickelt werden durch ein umfassendes Elbekonzept.
Rede in der Plenarsitzung am 28.02.2013 zum TOP 15 Anträge DIE LINKE "Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rahmenkonzept für naturnahe Flusslandschaften“ und "Umfassendes Elbekonzept erstellen" – Drucksachen 17/9192, 17/9160, 17/11063 –
Vizepräsidentin Petra Pau:
Das Wort hat die Kollegin Sabine Stüber für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Sabine Stüber (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es heute um zwei Dinge: generell um das Rahmenkonzept für eine neue Flusspolitik in unserem Land und speziell um die Elbe. Sauberes Wasser brauchen wir für alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Deshalb muss es als Ressource in ausreichender Menge und guter Qualität erhalten werden. Und das will die EU mit ihren Wassergesetzen sicherstellen. Damit wir einen guten chemischen und ökologischen Zustand unserer Gewässer erreichen, müssen wir vor allem im Umgang mit den Flüssen etwas ändern. Das ist seit Jahren Konsens in diesem Hause. Nur, was verändern? Da gibt es Unterschiede in den Auffassungen. Die Linke sagt: Wir betrachten Flüsse in ihrer Gesamtheit und wollen sie naturnah entwickeln.
(Beifall bei der LINKEN)
Gegenwärtig ist der Zustand der Gewässer schlecht. Obwohl Deutschland bei der Abwasserreinigung technologisch viel erreicht hat, ist das ökologische Gleichgewicht der Flüsse aus der Balance; denn sie werden nach wie vor begradigt, vertieft, umverlegt und aufgestaut. Dabei gehen Überflutungsflächen und Auen verloren, während im Gegenzug die Hochwassergefahr steigt und die Artenvielfalt abnimmt. Durch eine konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kann diese Entwicklung aufgehalten werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Das ist Aufgabe der Bundesregierung. In der letzten Debatte war dazu aus der Koalition zu hören, dass die Gesetze auf Bundesebene in Kraft gesetzt sind und ansonsten Gewässerschutz Ländersache ist. Die Landes- und Bundesgesetze wirken aber nicht so zusammen wie erwartet. Die Schnittstellen passen nicht. Und da sind wir wieder bei der Verantwortung der Bundesregierung. Ich will jetzt nicht alle Versäumnisse auflisten. Es geht vielmehr darum, eine ökologische Flusspolitik auf den Weg zu bringen. Unser Antrag für ein nationales Rahmenkonzept naturnaher Flusslandschaften ist eine Grundlage, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Darüber, was alles in ein solches Konzept gehört, kann man geteilter Meinung sein und durchaus konstruktiv streiten. Deshalb meine Bitte an die Koalition: Halten Sie sich nicht weiter an Formalien fest!
Es gibt viele konkurrierende Interessen an den Flüssen: Binnenschifffahrt, Tourismus, Natur- und Hochwasserschutz, Fischerei, Landwirtschaft bis hin zu Industrie und Energiegewinnung. Die Elbe ist dafür ein beredtes Beispiel. Sie ist über Hunderte Kilometer durch natürliche Flussdynamik und Auenlandschaft geprägt. Seit Jahrzehnten setzen sich Menschen dafür ein, dass dieser einzigartige Lebensraum erhalten bleibt,
(Beifall bei der LINKEN)
oft im Konflikt mit Wirtschaftsinteressen. Wie sieht es zurzeit aus? Laut Spiegel soll der Ausbau von Mittel- und Oberelbe vom Tisch sein. Die Unterelbe soll weiter ausgebaggert werden, damit auch Schiffe bis 14,5 Meter Tiefgang den Hamburger Hafen anlaufen können. Dagegen haben allerdings Umweltverbände, Elbefischer und Obstbauern aus dem Alten Land geklagt und so die weitere Vertiefung der Fahrrinne vorerst gestoppt.
(Beifall bei der LINKEN)
Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Linke fordert klipp und klar ein umfassendes Konzept für eine naturnahe Elbe.
(Beifall bei der LINKEN)
Flüsse sind wertvolle Lebensräume. Sorgen wir dafür, dass sie uns erhalten bleiben!
Danke.
(Beifall bei der LINKEN)
08.11.2012
Worum geht es? Es geht um mehr Bürgerrechte in Umweltfragen, um das Recht auf vollständige Informationen über die Einhaltung von Umweltvorschriften bis hin zu Klagemöglichkeiten gegen die Beeinträchtigung der Umwelt auch für kommende Generationen. Die europäischen Länder haben das mit einer Vereinbarung, der Aarhus-Konvention, 2001 im Völkerrecht verankert. Erst fünf Jahre später hat der Bundestag dazu ein Gesetz mit dem sperrigen Namen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verabschiedet. Der eigentliche Sinn des Gesetzes bestand darin, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen Verwaltungsentscheidungen, das heißt die Genehmigung von Großvorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen, gerichtlich überprüfen lassen können. Aber das steht in dem Gesetz nicht drin.
Rede zu Protokoll in der Plenarsitzung vom 08.11.2012
zum TOP: 26
2./3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und anderer umweltrechtlicher Vorschriften Drucksache: 17/10957
Frau/Herr PräsidentIn,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
was ist das für ein schlechter Gesetzentwurf, den wir heute hier besprechen, am liebsten würde ich sagen, besprechen müssen. Wäre es nach meiner Fraktion und nach den beiden anderen Oppositionsfraktionen gegangen, hätte es ohne grundlegende Überarbeitung der Gesetzesnovelle keine dritte Lesung gegeben.
Worum geht es? Es geht um mehr Bürgerrechte in Umweltfragen, um das Recht auf vollständige Informationen über die Einhaltung von Umweltvorschriften bis hin zu Klagemöglichkeiten gegen die Beeinträchtigung der Umwelt auch für kommende Generationen. Die europäischen Länder haben das mit einer Vereinbarung, der Aarhus-Konvention, 2001 im Völkerrecht verankert. Erst fünf Jahre später hat der Bundestag dazu ein Gesetz, mit dem sperrigen Namen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, verabschiedet. Der eigentliche Sinn des Gesetzes bestand darin, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen Verwaltungsentscheidungen, das heißt die Genehmigung von Großvorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen, gerichtlich überprüfen lassen können.
So sollte es sein, so stand es aber nicht im Gesetz. Die Klage der Umweltverbände beim Europäischen Gerichtshof folgte und das Urteil fiel eindeutig aus, wenn auch erst im Mai 2011. Bei dem Spiel auf Zeit ging der Punkt an die Bunderegierung, aber nun muss nachbessert werden!
Schlechtes Timing, denn gerade jetzt will der Bundeswirtschaftsminister mal eben für eine ungewisse Zeit das Naturschutzrecht außer Kraft setzen, es gehe schließlich um Wirtschaftswachstum. Das wirkt, Kolleginnen und Kollegen, populistisch und auch wenig kompetent. Außerdem ist die Angst des Bundeswirtschaftsministers vor einer Klagewelle und der daraus resultierenden Zeitverzögerung für Großvorhaben, völlig unbegründet. Die Zahl von Klagen gegen Umweltbeeinträchtigungen nehmen ab und sind mit weniger als 1% bei den anhängigen Verwaltungsrechtsverfahren verschwindend gering. Die Erfolgsrate liegt allerdings mit rund 40% über dem Durchschnitt.
Trotzdem, was tut die Bundesregierung? Sie ignoriert komplett das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und schränkt die Bürgerrechte im Gesetzentwurf noch zusätzlich ein, statt sie zu erweitern. Sie verstößt somit nicht nur wiederholt gegen europäisches Recht, nein, sie entlarvt auch ihre tatsächliche Haltung zu den Bürgerrechten. Beteiligung der Zivilgesellschaft an Gestaltung und Verantwortung, Transparenz und Akzeptanz, das alles meint diese Regierung nicht ernst, es sind und bleiben leere Worthülsen.
Wiederum wird, wie schon 2006, EU-Recht nicht korrekt umgesetzt. Vor dem Europäischen Gerichtshof ist der Gesetzentwurf von vornherein zum Scheitern verurteilt. Der Bundesrat hat Mitte September die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, vor allem wegen der Beschränkung der Klagemöglichkeiten abgelehnt. Bei der Nachhaltigkeitsprüfung ist sie ebenfalls durchgefallen. Die Sachverständigen haben in einer öffentlichen Anhörung am 22. Oktober diesen Jahres mehrheitlich auf die Defizite und den unsicheren Rechtsstatus hingewiesen.
Alle Hinweise der Experten, Vorschläge aus den Reihen der Opposition, alles umsonst, nichts findet sich in der Novelle wieder. Diese Bundesregierung ist beratungsresistent, geändert wurden einige Formalien, nicht aber die inhaltlichen Mängel. Das ist nicht einfach schlechtes Handwerk, das hat Methode und ich nenne es Arroganz der Macht. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Vielen Dank!
18.10.2012
Die Bundesregierung will das Klagerecht gegen Umweltbeeinträchtigung noch weiter einschränken und stellt so geltendes Recht komplett auf den Kopf. Selbst der Bundesrat versagt dafür die Gefolgschaft. Diese Gesetzesnovelle ist so nicht haltbar. Die Bundesregierung beugt sich der Wirtschaftslobby und beugt damit EU-Recht. Das werden in der nächsten Woche auch die Sachverständigen der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses im Bundestag bestätigen. Jede Person hat nach der Aarhus-Konvention, die 2001 in Kraft trat, das Recht auf Information, Beteiligung und Klagemöglichkeit zum Schutz der Umwelt.
Rede zu Protokoll in der Plenarsitzung vom 18.10.2012
zum TOP: 21
Gegenstand: erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
Drucksache 17/10957
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
zu der heute vorliegenden Novelle der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz fällt mir nur noch die Filmkomödie „Und täglich grüßt das Murmeltier“ ein. Die Debatten um das Recht der Umweltverbände und jeder Person, Genehmigungen von Großvorhaben gerichtlich überprüfen zu lassen, finden in diesem Hause seit Jahren mit schöner Regelmäßigkeit statt.
Worum geht es? Es geht um die Aarhus-Konvention, eine Vereinbarung der europäischen Länder zu mehr Bürgerrechten in Umweltfragen, die 2001 in Kraft trat. In Europa hat seitdem jede Person das Recht auf Informationen über die Einhaltung von Umweltvorschriften bis hin zur Klagemöglichkeit gegen Beeinträchtigungen der Umwelt durch Großvorhaben.
Die Bundesregierung hat dazu mit großer Verspätung, erst 2006, ein sehr halbherziges Gesetz verabschiedet. Und auch das muss gesagt werden, der damalige Bundesumweltminister der SPD, Sigmar Gabriel, hat dabei keine besonders rühmliche Rolle gespielt.
Meine Fraktion hat damals darauf hingewiesen, dass das Gesetz unzureichend ist und mit einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, umgehend einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der den geforderten Rechtsschutz aller Umweltbelange durchsetzt. Der Europäische Gerichtshof hat unsere Kritik mit seiner Entscheidung im Mai 2011 bestätigt. Nur wenige Monate später erinnerten die Grünen mit einem Gesetzentwurf die Bundesregierung an ihre nicht erledigte Hausaufgabe.
Nach einem weiteren Jahr haben Sie nun, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, eine Gesetzesnovelle vorgelegt. Aber sie wollen damit das bisher schon unzulängliche Klagerecht in unserem Land noch weiter einschränken! Das ist das Gegenteil von dem, was der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Und das ist das Gegenteil von Bürgerbeteiligung, Transparenz und Akzeptanz, die Bundesminister Altmaier vor wenigen Wochen als seine Arbeitsschwerpunkte postuliert hat.
Hier wird geltendes Recht komplett auf den Kopf gestellt. Selbst der Bundesrat versagt dafür die Gefolgschaft. Diese Gesetzesnovelle ist so nicht haltbar. Das werden in der nächsten Woche auch die Sachverständigen der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses im Bundestag bestätigen.
So durchsichtig präsentiert uns die Bundesregierung ihre Klientelpolitik auch nicht alle Tage. Und wenn die möglichen Auswirkungen auf unsere Lebensumwelt nicht so gravierend wären, hätte das ganze sogar einen gewissen Unterhaltungswert.
Was steckt also dahinter, wenn bei Verstößen gegen Umweltvorschriften das Klagerecht weiter eingeschränkt werden soll? Zeit – es geht um Zeitgewinn für weitere Genehmigungen von Großprojekten, die eben nicht die Umweltstandards einhalten. Wahrscheinlich reicht das dem FDP-Wirtschaftminister Rösler schon. Aber das ist ganz schlechter Stil und wird kaum zur Verbesserung des derzeit schlechten Images der Politik beitragen.
Ich fordere die Bundesregierung heute erneut auf, umgehend einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Rechtsschutz aller Umweltbelange durchsetzt und damit das vom Europäischen Gerichtshof bestätigte uneingeschränkte Informations- und Klagerecht für alle Personen und Umweltverbände gegen die Genehmigung aller Großprojekte, die Umweltvorschriften nicht einhalten. Dabei empfehle ich, den Grünen-Gesetzentwurf aus dem letzten Jahr und den Antrag der LINKEN aus dem Jahr 2006 hinzuzuziehen. Darin findet sich alles, um dieses Gesetz zu dem zu machen, was es sein soll und was die Bürgerinnen und Bürger von ihm erwarten: Die Umsetzung des Gedankens der Aarhus-Konvention, so wie es erstmals im Völkerrecht verankert wurde, in deutsches Recht.
Das heißt, ich sage es zum Schluss noch einmal: Jede Person hat das Recht auf Information, Beteiligung und Klagemöglichkeit zum Schutz der Umwelt.
27.09.2012
Wie sich Gesetze auf Bürgerinnen und Bürger auswirken, erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Bitten oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Er ist somit in der Lage, die Stimmung der Bevölkerung aufzuzeichnen und an die Abgeordneten mit Empfehlungen weiterzuleiten. Doch liegt noch einiges in puncto Transparenz und Behandlung von Massenpetitionen im Argen.
Rede in der Plenarsitzung am 27.09.2010 zum TOP 11 „Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2011“ Drucksache: 17/9900
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes!
Ein Parlament ist laut politischer Theorie eine Volksvertretung. Wir sind also hier versammelt, um die politischen Meinungen der deutschen Wahlbevölkerung zu vertreten und zu repräsentieren.
Tun wir das in einer Art und Weise, die von der Wahlbevölkerung akzeptiert wird? Wenn ich mir allein die zahlreichen Beschwerden vieler Menschen anschaue, die dem Petitionsausschuss jeden Monat zugehen, beschleichen mich gewisse Zweifel. Da wird bei politischen Entscheidungen mangelnde Bürgerbeteiligung beklagt. Uns Abgeordneten wird vorgeworfen, abgehoben und intransparent nur unsere eigenen Ziele zu verfolgen. Die Liste ließe sich fortsetzen. Wie also können wir das ändern?
Ein erster Schritt wäre es, die bereits vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel den Petitionsausschuss hier im Bundestag, einfach ernster zu nehmen. Die individuellen Anliegen von Petentinnen und Petenten werden in der Regel von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes in einem ersten Schritt sorgfältig geprüft. Manchmal können sie dabei schon durch eine Nachfrage bei zuständigen Behörden etwas für diejenigen bewegen, die sich an den Ausschuss gewandt haben. Das ist tatsächlich Arbeit in deren Sinn.
Wir Abgeordneten bewerten die Anliegen darüber hinaus politisch. Wenn sich bestimmte Beschwerden wiederholen oder in den Fachausschüssen ein Problem noch gar nicht behandelt worden ist, können wir parlamentarisch aktiv werden. In diesem Bereich läuft die Arbeit des Ausschusses meiner Meinung nach gut.
Im Bereich der öffentlichen Petitionen sehe ich allerdings erheblichen Verbesserungsbedarf. Alle reden von einem notwendigen Liquid Feedback an die Politik, also von fließenden Übergängen zwischen repräsentativer und direkter Demokratie. Wir erleben, dass Menschen ihre Anliegen selbst vorbringen wollen. Jedoch werden sie durch bürokratische Hürden und unverständliche Hierarchien meist daran gehindert. Würden wir den Petitionsausschuss als bereits vorhandenes Instrument richtig nutzen und optimieren, könnten wir
a) mehr über die Zustände in Deutschland erfahren als aus manch hochwissenschaftlicher Studie und
b) dazu beitragen, dass Menschen ihre Anliegen auch besser selbst vortragen könnten.
Ein Beispiel dafür ist für mich die öffentliche Ausschusssitzung zum Thema Finanztransaktionsteuer im Februar 2011. Über 66 000 Bürgerinnen und Bürger haben diese Forderung unterschrieben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es nun schon über anderthalb Jahre dauert, das Anliegen des Petenten im Ausschuss voranzubringen.
(Beifall bei der LINKEN)
Denn die Bürgerinnen und Bürger sind ja nicht blind. Sie sehen: Unser Nachbarland Frankreich beispielsweise hat den ersten Schritt gemacht und am 1. August eine Finanztransaktionsteuer eingeführt. Deutschland hat sich dem bisher nicht angeschlossen und trotz Ankündigung die zu erwartenden Einnahmen noch nicht einmal in den Haushaltsentwurf 2013 eingestellt. Das Anliegen der Petentinnen und Petenten wird also gerade nicht vorangebracht. Ihrem Anliegen wird nicht einmal teilweise entsprochen.
Wir müssen uns also nicht wundern, wenn sich zunehmend mehr Menschen von dieser Art und Weise des Politikmachens nicht mehr vertreten fühlen. Die Regierungsmehrheit erweist damit sowohl dem Anliegen des Petitionsausschusses als auch der Demokratie insgesamt einen Bärendienst.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich fordere Sie auf, diese politische Praxis zu ändern. Gelegenheit dazu haben Sie ausreichend. Laut Koalitionsvertrag soll im kommenden Jahr ein Petitionsgesetz zur Behandlung von Massenpetitionen dem Plenum und den Fachausschüssen vorgelegt werden. Ich bin gespannt darauf.
Die Linke wird im Oktober einen Antrag im Plenum einbringen. Darin werden unsere Positionen zusammengefasst. Die Menschen werden sich in diesem Lande besser mit ihren Anliegen vertreten fühlen.
Abschließend bedanke ich mich sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes für die gute Zusammenarbeit und freue mich auf ein weiteres Jahr im Petitionsausschuss.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
14.06.2012
Atomkraft zu betreiben ist keine national-isolierte Angelegenheit. Eine radioaktive Wolke macht vor Staatsgrenzen nicht Halt. Die international agierende Atomwirtschaft bäumt sich wieder auf und versucht mit aberwitzigen Mitteln ihren Albtraum weiter zu träumen, und zwar auf Kosten der Menschen, der Umwelt und der zukünftigen Generationen. Während Deutschland einen zwar langsamen, aber doch richtungsweisenden Atomausstieg vollzieht, umzingeln uns geplante AKW-Neubauten, neuerlich auch in Polen. Dieser Zustand ist unerträglich und muss endlich in einer Diskussion um den Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrags und letztendlich in dessen Auflösung münden.
Rede zu Protokoll in der Plenarsitzung vom 14.06.2012
zum TOP: 36
Gegenstand: Antrag SPD „Keine deutsche Zustimmung zu einer europäischen Förderung der Atomenergie“
Drucksachen: 17/9554 und 17/9799
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vor wenigen Tagen wurde eine Studie veröffentlicht, aus der hervorging, dass der Süden Deutschlands die mit am meisten von einem atomaren GAU gefährdete Region Europas ist. Und dabei handelt es sich nicht nur um die Bedrohung aus eigenen Atomkraftwerken, vielmehr auch um Bedrohungen durch die nahegelegenen französischen AKW knapp hinter der Grenze.
Atomkraft zu betreiben ist keine national-isolierte Angelegenheit. Eine radioaktive Wolke macht vor Staatsgrenzen nicht Halt. Deswegen müssen wir in der Europäischen Union dringend über die nachbarschaftlichen Verantwortlichkeiten in Sachen Atomkraft sprechen. Während Deutschland einen zwar langsamen, aber doch richtungsweisenden Atomausstieg vollzieht, umzingeln uns geplante AKW-Neubauten, neuerlich auch in Polen. Dieser Zustand ist unerträglich und muss endlich in einer Diskussion um den Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrags und letztendlich in dessen Auflösung münden.
Nur auf Grundlage des EURATOM-Vertrages sind solche absurden Forderungen, wie sie von Polen, Großbritannien, Tschechien und Frankreich jetzt zur Förderung der Atomkraft nach Vorbild des Erneuerbaren Energien Gesetzes erhoben werden, überhaupt erst möglich. Es ist ganz klar, dass der Betrieb von Atomkraftwerken nicht nur ökologisch Irrsinn ist, sondern auch ökonomisch. Die Kosten, die mit der Atomkraft verbunden sind, sind so hoch, dass es noch nie irgendwo ein Atomkraftwerk gegeben hat, dass ohne staatliche Unterstützung zu bauen gewesen wäre. Und genau daher kommt auch diese absurde Forderung. Da Polen den fatalen Weg in die Atomkraft einschlagen will und Großbritannien den Bau mehrerer neuer Atomkraftwerke erwägt, brauchen sie solch eine Förderung, um sich den Neubau ihrer Atomkraftwerke irgendwie wirtschaftlich darstellen zu können.
Die Atomwirtschaft lässt sich von vorn bis hinten durchsubventionieren: für den Bau, für den Betrieb, für den Rückbau und für die Entsorgung von Atomkraftwerken und ihren Begleiterscheinungen. Allein in Deutschland sind in den vergangenen Jahrzehnten so Kosten von wenigstens 200 Milliarden Euro zusammengekommen, die die Steuerzahler aufgebracht haben. In anderen Staaten sind die Relationen zumindest ähnlich. Und als ob das nicht genüge, dass wir uns ebenfalls mit Steuergeldern noch um Jahrmillionen strahlenden Müll werden kümmern müssen, und als ob es nicht genüge, dass ein Atomkonzern mit einem laufenden Atomkraftwerk eine Million Euro Profit täglich erwirtschaften kann, bekommt die internationale Atommafia den Rachen nicht voll genug und fordert ein EU-Subventionsprogramm für die Atomkraft. Die Bevölkerung von Staaten wie Österreich, die verfassungsmäßig Atomkraft im eigenen Land verboten haben, würden dann zur Kasse gebeten werden zur Förderung ausländischer Atomkraftwerke! Welch ein Irrsinn! Man kommt sich vor wie in die fünfziger Jahre versetzt, als Franz Joseph Strauß als Atomminister durch die Lande zog und allen das Märchen vom billigen, sauberen und sicheren Atomstrom auftischte und dass das Wirtschaftswunder davon abhinge.
Die international agierende Atomwirtschaft bäumt sich wieder auf und versucht mit aberwitzigen Mitteln ihren Albtraum weiter zu träumen, und zwar auf Kosten der Menschen, der Umwelt und der zukünftigen Generationen. Gleichzeitig verhindern die Institutionen der Europäischen Union die Gründung einer Europäischen Anti-Atom-Bürgerinitiative mit dem billigen Argument, eine solche verstieße gegen den EURATOM-Vertrag. Wenn das Diktat der Wirtschaft in Europa mehr Gewicht hat als die Entfaltung basisdemokratischer Strukturen, dann haben wir ein ernsthaftes Demokratieproblem. Deutschland muss seinen Weg aus der Atomkraft konsequent gehen und auf EU-Ebene ausweiten. Der EURATOM-Vertrag muss aufgelöst werden und einem Vertrag für eine soziale und ökologische Energiewende weichen. DIE LINKE wird ihren Teil dazu beitragen und an der internationalen Vernetzung von Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen weiter aktiv mitwirken.
11.05.2012
Im derzeit geltenden Bergrecht wird dem Abbau von Bodenschätzen der absolute Vorrang vor allen anderen Interessen eingeräumt. Das ist nicht zeitgemäß und muss dringend den heutigen Bedingungen angepasst werden und Umweltbelange viel stärker berücksichtigen.Zudem fordern wir LINKE, dass die Konzerne generell zu einer Förderabgabe an den Staat für den Abbau von Braunkohle verpflichtet werden.Es kann nicht sein, dass Energiekonzerne mit der Braunkohle seit Jahrzehnten enorme Profite einfahren, aber keinen Cent Förderabgabe an den Staat zahlen.
Plenar-Rede am: 11.05.2012 zum TOP: 35
Gegenstand: Anträge Grüne und SPD zur Novelle des Bundesberggesetzes
Drucksache: BT-Drs. 17/9390 und 17/9560
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir brauchen ein modernes Bergrecht, das zwei Funktionen erfüllen muss: Zum einen muss es der notwendigen Rohstoffgewinnung Rechnung tragen und dabei die Besonderheiten des Bergbaus berücksichtigen. Zum anderen muss es, und das viel stärker als bisher, den Interessen von Betroffenen und der Umwelt gerecht werden.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zurzeit räumt das Bergrecht dem Abbau von Bodenschätzen einen besonderen Vorrang vor allen anderen Interessen ein. Das ist bei dem heutigen Wissen um die Endlichkeit der fossilen Ressourcen nicht mehr zeitgemäß.
(Beifall bei der LINKEN)
Nun hat auch die SPD einen Antrag zur Novelle des Bergrechts vorgelegt. Er ist allerdings in der Analyse und in den Forderungen sehr allgemein gehalten. Dass es konkreter geht, zeigen entsprechende Anträge der Grünen und der Linken. Der SPD-Antrag geht zwar in die richtige Richtung, aber unverständlich bleibt, warum die Sozialdemokraten vor „weiteren Investitionshindernissen“ warnen. Das heißt im Klartext: vor verbesserten Beteiligungs- und Klagerechten für die Umweltverbände. Zu diesen Hemmnissen sagen wir Nein.
(Beifall bei der LINKEN)
Entweder ein Bergbauvorhaben erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, oder es erfüllt sie eben nicht. Dann muss es im Zweifelsfall gestoppt oder verbessert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier schon zweimal die Bergrechtsnovelle debattiert. Deshalb möchte ich jetzt nur noch auf die Förderabgabe eingehen.
Es ist ein Unding, dass Energiekonzerne mit der Braunkohle seit Jahren enorme Profite einfahren, aber keinen Cent Förderabgabe an den Staat zahlen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Subventionsfrei! Ist doch gut!)
Beim Abbau werden ganze Dörfer umgesiedelt, zum Beispiel bei mir in Brandenburg, wo Tausende Menschen ihre Heimat verloren haben. Und RWE oder Vattenfall machen fette Gewinne, ohne mit nur einem Cent für die Verwüstung von Natur und Landschaft aufzukommen.
(Jens Ackermann (FDP): Das stimmt doch nicht! - Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Was soll denn das? Also bitte!)
Bitte hören Sie mir zu. - Kommunale Stromversorger oder Wasserwerke hingegen müssen schon für die Nutzung öffentlicher Wege Konzessionsabgaben an die Gemeinden zahlen. Deshalb muss eine Förderabgabe für die Konzerne auch für die alten Bergrechte gelten, über die unmittelbaren Pflichten zur Entschädigung und Wiederherstellung hinaus. Die Grünen wollen in ihrem Antrag Ausnahmeregelungen streichen. Das unterstützen wir.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In unserem Antrag fordern wir eine vergleichbare Regelung. Wir meinen darüber hinaus, dass die Länder keine Möglichkeit mehr haben sollten, selbstständig den bundeseinheitlichen Satz abzusenken. Herr Krischer hat es schon gesagt: Er beträgt gegenwärtig 10 Prozent des Marktwertes der Rohstoffe. Im Übrigen wären angesichts der Gewinne auch 15 Prozent vertretbar.
Es wird oft behauptet, dass laut Einigungsvertrag in Ostdeutschland keine Förderabgaben erhoben werden dürfen. Das gehört allerdings in das Reich der Legenden. Die rot-grüne Bundesregierung hatte vielmehr darauf verzichtet, und zwar im Zusammenhang mit der Übernahme der Braunkohleunternehmen VEAG und Laubag durch Vattenfall in Brandenburg. Im Handelsblatt war jedenfalls im März 2001 zu lesen, dass der damalige Bundeswirtschaftsminister Müller Vattenfall den Verzicht auf den Förderzins in jährlich zweistelliger Millionenhöhe angeboten habe. Bis dato musste die Laubag für den Braunkohleabbau zahlen. Es gab also schon einmal eine Förderabgabe, zumindest in der Lausitz.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollegin Stüber, ich bin ein geduldiger Mensch. Aber achten Sie jetzt bitte auf mein Signal.
Sabine Stüber (DIE LINKE):
Diese sollten wir schleunigst wieder einführen, und das nicht nur im Osten. Danke.
(Beifall bei der LINKEN)
26.04.2012
Sauberes Wasser ist für alle unverzichtbar. Nach EU-Recht soll bis 2015 die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Das heißt, bis dahin soll für die europäischen Gewässer ein guter chemischer und ökologischer Zustand erreicht werden. Davon ist Deutschland derzeit meilenweit entfernt, und es gibt jede Menge unerledigte Hausaufgaben, die wir in unserem Antrag von der Bundesregierung einfordern. Wir brauchen eine neue Flusspolitik mit dem Ziel, die Ressource Wasser zu erhalten und unsere Flusslandschaften naturnah entwickeln.
Rede zu Protokoll in der Plenarsitzung vom 26.04.2012
zum TOP: 31
Gegenstand: Antrag DIE LINKE
Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rahmenkonzept für naturnahe Flusslandschaften“
Drucksache: 17/9192
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Äquator hat eine Länge von rund 40.000 Kilometern. Die Flüsse bringen es in Deutschland auf rund 127.000 Kilometer Länge. Auch wenn hierbei die kleinen Wasserläufe mitgezählt werden, aneinander gereiht reichen unsere Flüsse drei mal um den Äquator. Das ist eigentlich unvorstellbar, macht uns aber klar, wie stark unsere Landschaft durch Fließgewässer geprägt ist. Flüsse waren schon immer Lebensadern, an denen die großen Städte entstanden, und schon immer wurden sie nach den jeweils mächtigsten Wirtschaftsinteressen ausgebaut und verändert. Wirklich „zähmen“ lassen sie sich allerdings nicht.
Oft genug schlagen sie zurück und treten mit reißenden Fluten über die Ufer. Wir alle kennen die dramatischen Bilder. Hochwasser, das nicht nur immense materielle Schäden hinterlässt, sondern überdies Mensch und Tier in Gefahr bringt.
Auch wenn längst bekannt ist, dass Flüsse nicht einfach so beherrschbar sind, wurden sie weiter begradigt, vertieft, umverlegt und aufgestaut. Dabei gehen Überflutungsflächen und Auen verloren, während im Gegenzug die Hochwassergefahr steigt. Vom Verlust der Artenvielfalt in den Flussauen will ich gar nicht erst sprechen oder von den wanderenden Fischen, die in unseren Flüssen zu Hause sind und die, wenn sie Glück haben und eine Fischtreppe finden, auch überleben. Deshalb müssen wir das Verständnis, Flüsse vor allem unter wirtschaftlichen Aspekten als Wasserstraße zu sehen, endgültig korrigieren und um einen umfassenden Gewässerschutz erweitern.
Wie immer ist Deutschland gut, wenn es um technische Lösungen geht. Und so gibt es selbstverständlich Erfolge bei der industriellen und kommunalen Abwasserreinigung. Trotzdem sind die Flüsse verseucht. Es gelangen viel zu viele Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel aus der Land- und Forstwirtschaft in die Gewässer. Und so muss es nicht erstaunen, wenn der ökologische Zustand der Flüsse wesentlich schlechter ist, als erwartet. Wer jedoch genau hinschaut, hat ihn genauso erwartet.
Es gibt viele, nicht selten in Konkurrenz stehende Interessen und Ansprüche. Angefangen von der Binnenschifffahrt über die Freizeitschifffahrt und den Tourismus, dem Gewässer- und Naturschutz, dem Hochwasserschutz, bis hin zur Industrie und Energiegewinnung. Hinzu kommen die Belange von Fischerei und Landwirtschaft, und auch kommunale Gesichtspunkte spielen eine Rolle.
Sauberes Wasser ist für alle unverzichtbar. Da sind wir in Mitteleuropa, gemessen an anderen Regionen dieser Welt, zwar in einer komfortablen Situation. Noch gibt es bei uns ausreichend sauberes Wasser. Damit das so bleibt, soll nach EU-Recht bis 2015 die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Das heißt, bis dahin soll für die europäischen Gewässer ein guter chemischer und ökologischer Zustand erreicht werden. Deutschland ist derzeit davon meilenweit entfernt. Da gibt es jede Menge unerledigte Hausaufgaben, die wir in unserem Antrag von der Bundesregierung einfordern. Wir brauchen eine neue Flusspolitik mit dem Ziel, die Ressource Wasser zu erhalten. Dazu müssen wir unsere Flusslandschaften naturnah entwickeln. Um das zu erreichen, sollen in einem nationalen Rahmenkonzept ökologische Eckpunkte festgeschrieben werden, die bundesweit für alle Flussgebiete
gelten. Das bedarf des politischen Willens und kann auch dann nur gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und im Einvernehmen mit den verschiedenen Interessengruppen entwickelt werden. Dafür ist ein breiter gesellschaftlicher Dialog die entscheidende Voraussetzung. Den Anstoß muss die Politik geben, und genau das wollen wir mit dem Antrag erreichen.
Es geht um viel, es geht um gesellschaftliche Partnerschaft für einen umfassenden Gewässerschutz. Mit der Elbe wird ein erster Schritt getan, aber es ist nur ein Anfang. Wir brauche einen Handlungsrahmen für das ganze Land. Dann kann auch der gesellschaftliche Dialog im ganzen Land beginnen und nicht nur an der Elbe.
Jetzt, wann sonst, wollen wir endlich ernstmachen mit der Befreiung unserer Flüsse.
26.04.2012
Die Elbe prägt unsere Kulturlandschaft. Sie ist über weite Strecken einer der naturnahsten Flüsse Deutschlands. Ob ein guter ökologischer Gewässerzustand, ein effizienter Hochwasserschutz oder ein attraktiver Wassertourismus, all das ist nur mit einer naturnahen Elbe zu erreichen. Die Entwicklung der Elbe als freifließender Fluss mit all seinen Nebenflüssen und angrenzenden Lebensräumen wäre für die Elbe eine völlig neue Perspektive.
Rede zu Protokoll in der Plenarsitzung vom 26.04.2012
zum TOP: 33
Gegenstand: Antrag DIE LINKE
Umfassendes Elbekonzept erstellen
Drucksache: 17/9160
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sie erinnern sich noch an das große Elbehochwasser im Sommer 2002?
Dresden – die Altstadt stand unter Wasser, die Semperoper war überschwemmt.
Oder Grimma – ganze Häuser wurden vom Wasser weggespült.
Seitdem ist klar, dass hier die Politik gefragt ist. Ein Flusskonzept für die Elbe, davon war schon 2005 die Rede.
Das ist jetzt alles Jahre her und wir haben immer noch kein Konzept für die Elbe. Im Sommer 2011 hat die Bundesregierung zumindest ein Eckpunktepapier vorgelegt. Sie will so den veränderten Bedingungen Rechnung tragen, seien es die Auswirkungen des Klimawandels oder rechtliche Vorgaben der Europäischen Union zum Gewässerschutz. Dazu muss die Elbe von der Quelle bis zur Mündung und mit all ihren Nebenflüssen betrachtet werden. Das bedeutet in der Konsequenz, die Elbe nicht weiter auszubauen, sondern naturnah zu entwickeln. Nur so kann ein guter ökologischer Zustand des Flusses erreicht werden. Dazu verpflichtet uns auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Doch ich denke, unsere eigene Verantwortung für die Umwelt und den Naturreichtum unserer Landschaften ist uns genauso Verpflichtung.
Trotz ständiger Eingriffe ist die Elbe heute noch über weite Strecken einer der wenigen naturnahen Flüsse in Deutschland und prägt die Kulturlandschaft in ihrem Einzugsbereich.
Auch wenn es noch kein Gesamtkonzept für die Elbe gibt, ist die gesellschaftliche Debatte zu den verschiedenen Nutzungsansprüchen längst in vollem Gang. Zum Beispiel verändert sich seit einigen Jahren der Schiffsverkehr auf der Elbe. Das gesamte Transportaufkommen ist gesunken und nimmt weiterhin ab. Dafür sind nun mehr und mehr Schwer- und Sondertransporte auf dem Fluss unterwegs, und auch der Wassertourismus wächst und gewinnt zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung.
Ob ein guter ökologischer Gewässerzustand, ein effizienter Hochwasserschutz oder ein attraktiver Wassertourismus, all das ist nur mit einer naturnahen Elbe zu erreichen. Das strategische Ziel muss daher sein: Die Entwicklung der Elbe als freifließender Fluss in seinem Einzugsgebiet und mit seinen Nebenflüssen und angrenzenden Lebensräumen. So kann auch der Artenreichtum der Elbauen erhalten werden und sich weiter entwickeln. Alles andere ist langfristig weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Das alles ist seit Jahren bekannt und wird immer wieder unter verschiedenen Fragestellungen auch wissenschaftlich belegt.
Von Tschechien bis nach Hamburg gibt es etliche Nutzungsinteressen. Die Liste der Ansprüche ist lang und die Konkurrenz manchmal groß: Von der Binnenschifffahrt über den Hochwasserschutz, den Gewässer- und Naturschutz zum Tourismus und der Industrie, bis hin zur Energiegewinnung. Hinzu kommen die Bedürfnisse der Fischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft, und auch kommunale Aspekte spielen eine Rolle.
Genau da liegt das Problem, aber auch eine Chance: Wir brauchen nicht nur ein Konzept zu Entwicklungsmaßnahmen für einen naturnahen Elbraum. Nein, wir brauchen, damit das kein Sturm im Wasserglas wird, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz, und das in allen Anrainerländern.
Das bedeutet Umdenken. Andere Wege suchen ist immer ein hartes Stück Arbeit. Auch wenn das Ziel klar ist, braucht man dazu Partnerschaften, Kooperation und Zeit. Akzeptanz ist die Voraussetzung für eine naturnahe Flusslandschaft Elbe. Dafür müssen wir werben, indem alle Interessen gehört und beraten werden, um gemeinsame Lösungen zu finden. Das betrifft die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen gleichermaßen und ist ein Grundanliegen in unserem Antrag für ein umfassendes Elbekonzept. Wir wollen, dass aus den Eckpunkten für ein Gesamtkonzept Elbe auch ein umfassendes Konzept für die gesamte Elbe mit dem Ziel, diesen wunderbaren Fluss mit seinen Landschaften so naturnah wie möglich zu entwickeln.
Das geht nur länderübergreifend und grenzüberschreitend und vor allem gemeinsam mit allen Nutzern der Elbe.
27.02.2012
Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zur Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen "Finanzhilfen zugunsten der Hellenischen Republik" am 27.02.2012.
„Ich habe heute gegen den Antrag des BMF zu den 'Finanzhilfen zugunsten der hellenischen Republik' gestimmt, weil die Kredithilfen“ von 130 Milliarden Euro eine Staatspleite längerfristig nicht abwenden. Die griechische Wirtschaft wird kaputt gespart, der Sozialstaat zerstört, die Demokratie ausgehebelt und das Land so immer tiefer in die Schuldenfalle getrieben.
Ich stimme gegen den Antrag des BMF, weil die „Griechenlandhilfen“ seit 2010 immer nur den Finanzakteuren helfen. Rund 81 Prozent dieser „Hilfen“ fließen direkt zurück an die Gläubiger – an griechische und internationale Banken, Versicherungen und Finanzinvestoren. So trägt der deutsche Steuerzahler allein ein dreistelliges Milliardenrisiko, während Banken und private Gläubiger mit Hilfe der Bundesregierung ihr Geld in Sicherheit bringen.
Die „Hilfspakete“ für Griechenland waren und sind ein Anschlag auf die Demokratie. Die harten Kürzungsmaßnahmen werden gegen den Willen und Widerstand der griechischen Bevölkerung durchgepeitscht. Durch detaillierte Politikvorgaben, Überwachungsmechanismen und die Einrichtung eines Sperrkontos wird Griechenland die Souveränität in zentralen Bereichen entzogen, deshalb habe ich heute gegen den Antrag des BMF zu den 'Finanzhilfen zugunsten der hellenischen Republik' gestimmt."
26.01.2012
Ich stimme gegen die Fortsetzung des Mandats, weil Krieg nicht Mittel der Politik sein darf. Deutsche Soldatinnen und Soldaten müssen sofort aus Afghanistan abgezogen werden. Der Bundeswehreinsatz schafft keinen Frieden und sorgt keineswegs für eine bessere Lebenssituation der Afghaninnen und Afghanen.
„Ich stimme gegen die Fortsetzung des Mandats, weil Krieg nicht Mittel der Politik sein darf. Deutsche Soldatinnen und Soldaten müssen sofort aus Afghanistan abgezogen werden. Der Bundeswehreinsatz schafft keinen Frieden und sorgt keineswegs für eine bessere Lebenssituation der Afghaninnen und Afghanen.
Ich stimme der Mandatsverlängerung nicht zu, weil laut UNAMA (von engl. United Nations Assistance Mission in Afghanistan) 87% der afghanischen Frauen schon einmal Opfer von Gewalt waren. Die Bundesregierung stellt Ende 2011 fest: „Eine strafrechtliche Verfolgung findet so gut wie nicht statt.“ (aus dem Fortschrittsbericht der Bundesregierung zu Afghanistan). Desweiteren hatten 2007 nur 5% der Afghaninnen und Afghanen „Zugang zu gesundheitlich akzeptabler Sanitärversorgung“; 2011 liegt diese Zahl bei ganzen 7,5%! (Zahlen der Bundesregierung, 2011).
Ich stimme der Mandatsverlängerung nicht zu, weil auch nach zehn Jahren Krieg und Besatzung in Afghanistan die soziale Situation der afghanischen Bevölkerung fatal ist: In Bezug auf die Gesundheitsversorgung liegt Afghanistan beim Human Development Index weit abgeschlagen an letzter Stelle. Seit 2005 zeigen repräsentative Umfragen, dass die Afghaninnen und Afghanen einen kontinuierlichen Rückgang ihrer sozialen Situation feststellen. Die durchschnittliche Lebenserwartung stagniert seit Jahren bei 43 Jahren. Die Hälfte der Männer und über 90% der Frauen sind Analphabeten. Kinder und Jugendliche besuchen durchschnittlich nur 3,3 Jahre lang die Schule.
Ich stimme der Mandatsverlängerung nicht zu, weil der Krieg in Afghanistan gescheitert ist und die Fortsetzung dieses Einsatzes mit deutscher Beteiligung keinen Sinn hat. Es müssen alle finanziellen Mittel in den zivilen Aufbau des Landes fließen und die Bundeswehr unverzüglich abgezogen werden. Nur dann ist eine Verbesserung der Lage in Afghanistan möglich.“
15.12.2011
Die Bundesregierung enthält den Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf mehr Mitsprache bei Großprojekten vor. Auch das EU-verbriefte Recht der Klagemöglichkeit für Umweltverbände wird in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt. Das soll sich ändern
Rede zu Protokoll in der Plenarsitzung vom 15.12.2011
zum TOP: 23 Gegenstand: Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen nach der EG Richtlinie 2003/35EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)
Drucksache: 17/7888
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich weiß nicht, was Ihnen zuerst einfällt, wenn Sie beispielsweise an Gorleben, an Stuttgart 21 oder an den Großflughafen Berlin-Schönefeld denken? Die Reihe der Beispiele ließe sich fortführen – mir fallen da als erstes die Bürgerproteste ein. Oft handelt es sich dabei um überregionale Großvorhaben, die sehr viel Geld kosten, meistens die volle Unterstützung der jeweilige Landesregierung haben und häufig auch von Bundesinteresse sind. In der Bevölkerung sind sie dagegen oft umstritten, denn trotz langer Planungsverfahren haben die Menschen vor Ort dabei nicht wirklich viel zu sagen.
Deshalb gehen Bürgerinnen und Bürger immer öfter auf die Straße, um gegen so riesige Vorhaben, die ihr Umfeld und ihre Umwelt, also ihr Leben, ihren Alltag verändern werden, zu protestieren. Und es sind keine Wutbürgerinnen und Wutbürger, wie sie so gerne etwas abfällig genannt werden. Nein das sind Menschen, die wissen wollen: Was…, warum…, wann und auch wie!
In unserem Land wird viel über die Beteiligung der Öffentlichkeit gesprochen. In Genehmigungsverfahren für Vorhaben mit Umweltauswirkungen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Aber so, wie das bisher in Deutschland abläuft, funktioniert das nicht. Der Öffentlichkeit und den Umweltverbänden werden die bereits fertigen Planungen vorgelegt. Dann bleiben einige Wochen Zeit, um alles zu begutachten und gegebenenfalls Kritikpunkte einzubringen. Ein Beispiel ist der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld. Hier wurden den Bürgerinnen, Bürgern und Umweltverbänden 37 prall gefüllte Aktenordner mit Planungsunterlagen auf den Tisch gestellt. Eine Begutachtung in den gesetzten Fristen war daher fast aussichtslos. Bei dieser Art öffentlicher Beteiligung ist der Gang vor Gericht praktisch vorprogrammiert. Klagen durfte aber lange Zeit nur, wer sich direkt in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sah.
Mehr öffentliche Beteiligung zur Teilhabe und Mitgestaltung der Gesellschaft, das stand in der EU schon 2005 auf der Tagesordnung. Nach europäischen Recht ist seitdem nicht nur eine umfassende und frühzeitige Information der Öffentlichkeit bei Großvorhaben Pflicht, sondern es kann auch eine umfassende gerichtliche Kontrolle der Genehmigungen von Umweltverbänden eingeklagt werden.
Auch wenn die Bundesregierung immer so tut, als hätte sie die Beteiligung der Zivilgesellschaft erfunden, hinkt sie jedoch dem EU-Recht hinterher. Umweltverbände dürfen in Deutschland zwar gegen die Verletzung von Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung klagen, aber immer noch nicht zum Schutz der Natur selber.
Ein armes Land wie Ecuador dagegen, hat den Schutz der Natur in die Verfassung aufgenommen. Dort ist festgelegt, dass die Bevölkerung in einer „gesunden und ökologisch ausgeglichenen Umwelt“ leben soll, zudem wird der Schutz und Erhalt der Umwelt als „öffentliches Interesse“ anerkannt. Und wir in unserem reichen Deutschland haben es nicht einmal in sechs Jahren geschafft, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt den Umweltverbänden recht gegeben. Auch Deutschland muss die gerichtliche Prüfung der Genehmigung von Großvorhaben auf ihre Naturverträglichkeit zulassen.
Genau das will der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, mit dem ach so sperrigen Titel, „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen nach der EG Richtlinie 2003/35EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)“, erreichen. Das unterstützen wir als DIE LINKE aus vollem Herzen.
01.12.2011
Schon seit dem großen Elbe-Hochwasser 2005 wird von einem Gesamtkonzept für die Elbe gesprochen. Dem sind wir einen Schritt näher als noch vor einem Jahr. Und im Ergebnis werden alle Beteiligten die Entwicklung einer naturnahen Flusslandschaft Elbe mittragen. Es geht um Anpassungsstrategien an den Klimawandel, und das bedeutet, dass wir mit dem Fluss aushandeln müssen, was geht und was nicht. Es wird Naturschutz dabei herauskommen.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 01.12.2011 zum TOP 28
Gegenstand: Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Elbraum entwickeln – Nachhaltig, zukunftsfähig und naturverträglich (Drucksache: 17/4554)
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
erinnern sie sich noch an das große Elbe-Hochwasser von 2005? Die Dresdner Altstadt stand damals mit ihren einmaligen Kulturschätzen unter Wasser. Danach sollte alles anders werden, wie nach jedem der sogenannten Jahrhunderthochwasser, die immer häufiger auftreten. Der Klimawandel hat uns auch mit den Flüssen fest im Griff. Und weil wir in den letzten hundert Jahren die Flüsse immer weiter ausgebaut haben, ist der materielle Schaden enorm hoch. Dabei ist die Elbe noch einer der naturnahen Flüsse. Zumindest auf 400 Kilometern im Mittellauf ist sie ohne Kanalisierung und wenig verbaut. Wer auf dem Elberadweg unterwegs ist, fährt hier durch die schönste Auenlandschaft. Die Extremwetterlagen werden in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen. Das bedeutet, noch häufiger Hochwasser. Aber genauso wird es extremes Niedrigwasser geben, wie wir es in diesen Tagen gerade erleben. Daran müssen wir uns nicht gewöhnen, daran müssen wir uns anpassen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir uns generell für eine naturnahe Entwicklung der Flüsse entscheiden.
Das bedeutet Umdenken. Andere Wege suchen, ist immer ein hartes Stück Arbeit, auch wenn das Ziel klar ist. Das dauert und braucht Partner. Wenn wir uns die Elbe ansehen, dann können wir feststellen, dass es schon eine Menge von Einzelbausteinen gibt. Der Antrag der GRÜNEn tut das Seinige dazu. Da können wir LINKEn in vielem zustimmen. Aber wir meinen, dass es an der Zeit, ist das Puzzle zusammenzusetzen.
Ein Flusskonzept, davon war schon nach dem Hochwasser 2005 die Rede. Nun ist es offensichtlich so weit. Sei einigen Tagen liegen Eckpunkte für ein Gesamtkonzept für die Elbe im deutschen Flussraum vor. Jetzt geht es darum, aus den Eckpunkten ein strategisches Gesamtkonzept zu entwickeln. Das wird nur mit einem breiten gesellschaftlichen Beteiligungsprozess gehen. Es gibt viele verschiedene Nutzungsinteressen. Wir werden sicher noch öfter darüber diskutieren.
Vorab zwei Punkte zu den GRÜNEn-Forderungen. Die Schifffahrt auf der Elbe abzuschaffen, werden wir nicht unterstützen, aber wir fordern flussangepasste Schiffstypen. Die Bundesregierung hat zwei Investitionsförderprogramme für die Modernisierung der Binnenschiffsflotte. Das teilte sie auf unsere Kleine Anfrage hin mit. Soweit so gut. Aber sie teilte auch mit, dass sie flussangepasste Schiffstypen stärker fördern würde, wenn es dafür zusätzliches Geld im Haushalt gäbe. Das kann nicht sein, es dürften nur noch und ausschließlich flussangepasste Binnenschiffe mit öffentlichem Geld gefördert werden, dann wird ein Schuh daraus. In Magdeburg wurde ein Container-Leichter als Prototyp für die Elbe entwickelt. Das sind unternehmerische Aktivitäten, die unterstützt werden sollten.
Im Punkt Hochwasserschutz stimmen wir mit den GRÜNEn überein. Warum hat der vorbeugende Hochwasserschutz für uns LINKE eine so hohe Priorität? Der Hochwasserschutz wird so preiswerter, und gleichzeitig kann das Ökosystem Flusslandschaft aufatmen. Bei Lenzen wurde der Elbdeich auf einer Länge von 7,4 km zurückverlegt. Damit wurden zusätzliche Überflutungsflächen geschaffen und dem Fluss 420 Hektar Aue wiedergegeben. Der Rhythmus der Elbe hat mit Überflutung bei Hochwasser und Trockenheit bei Niedrigwasser in wenigen Jahren eine lebendige Auenlandschaft geschaffen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, Kolleginnen und Kollegen, setzen Sie sich aufs Fahrrad und schauen Sie sich das an. Dann wissen sie was ich meine.
22.11.2011
Haushaltsdebatte im Bundestag – die Steuergelder werden verteilt. Der Etat für den Naturschutz war schon immer knapp bemessen, ob nun für nationale oder auch internationale Projekte. Aber, dass die Bundesregierung nicht zu ihrer gemachten Zusage steht und keine Gelder für die Initiative „Öl im Boden lassen“ im Yasuni-Nationalpark in Ecuador einplant, wollen wir nicht dulden.
Rede am 22.11.2011 zum TOP II.9 Haushaltsgesetzt 2012 – Einzelplan 16 Drucksache 17/6600
Sabine Stüber (DIE LINKE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es heute um zwei Dinge: um den Yasuní-Regenwald in Ecuador und um das Weltnaturerbe „Alte Buchenwälder Deutschlands“.
Ich war vor sechs Wochen in Ecuador und habe dort den Naturreichtum im Yasuní-Nationalpark gesehen und mit den Menschen gesprochen. Ob ich den Taxifahrer oder die Kassiererin im Supermarkt fragte: Alle wollen, dass der Regenwald gerettet wird. Hier geht es im wahrsten Sinne um Sein oder Nichtsein. Es geht darum, ob der Regenwald im Yasuní mit seiner einmaligen Artenvielfalt erhalten bleibt oder ob er für ein weiteres Ölfeld geopfert wird.
Außerdem geht es um die Glaubwürdigkeit Deutschlands. Warum? Ecuador hat den Vorschlag gemacht, die riesigen Erdölvorkommen unter dem Yasuní-Nationalpark für den Klimaschutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt im Boden zu lassen. Bedingung ist, dass die internationale Gemeinschaft die Hälfte der Einnahmen, auf die das Land verzichtet, aufbringt. Auch auf Betreiben Deutschlands wurde dafür ein internationaler Fonds eingerichtet. Mit dem eingezahlten Geld hören Sie zu, Herr Kauch sollen Projekte für erneuerbare Energien und Aufforstung finanziert werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Menschen sollen ein Recht auf ihre traditionelle Lebensweise haben. So versucht Ecuador, eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft einzuleiten. Für die Bevölkerung Ecuadors liegt so viel Hoffnung darin, dass erstmals der Regenwald in seiner Bedeutung über die Ölausbeutung gestellt wird. Ich finde es großartig, Kolleginnen und Kollegen, dass die mehrheitlich arme Bevölkerung bereit ist, von dem wenigen, was sie hat, selbst in den Fonds einzuzahlen.
(Beifall bei der LINKEN)
Zur Erinnerung: 2008 fasste der Deutsche Bundestag den Beschluss, diese Idee zu unterstützen und Gelder bereitzustellen. Unterdessen gibt es den Fonds, der von den Vereinten Nationen verwaltet wird. Aber es gibt hierzulande auch den Entwicklungsminister Niebel. Der wiederum will das alles nicht mehr, was vor wenigen Jahren Konsens im gesamten Deutschen Bundestag war.
(Michael Kauch (FDP): Da stand was von „prüfen“!)
Hören Sie zu Herr Kauch! In dem Haushaltsplan, um den es heute geht, findet sich kein einziger Euro für die Yasuní-Initiative. Es kann doch nicht sein, dass Deutschland auf Wunsch eines einzelnen Herrn einen Beschluss des Bundestages kippt.
(Zurufe von der CDU/CSU: Nein! - Georg Schirmbeck (CDU/CSU): Staatssekretär Ferlemann hat mich überzeugt!)
Deshalb wollen wir Linken, dass die bereits zugesagten Gelder für den Yasuní-Regenwald auch in diesen Haushalt eingestellt werden.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Nun zurück zu unserem Land: Wir sind in der glücklichen Lage, Kolleginnen und Kollegen, dass im letzten Sommer 4 400 Hektar Buchenwald zum Weltnaturerbe erklärt wurden. Um auf die Weltnaturerbeliste der UNESCO zu kommen, muss ein Gebiet für die Welt einzigartige Naturwerte besitzen, und diese müssen zudem durch gute Schutzmaßnahmen gesichert sein. Vor zwei Jahren wurde das Wattenmeer zum Weltnaturerbe erklärt,
(Georg Schirmbeck (CDU/CSU): Na ja! 1985 war das!)
nun sind es die alten Buchenwälder Deutschlands, und zwar die fünf wertvollsten naturnahen Buchenwälder, die wir haben. Bei mir in der Uckermark gehört der Grumsiner Wald dazu.
Es freut mich übrigens, Herr Röttgen, vom Stolz der Regierung auf die Anerkennung der alten Buchenwälder Deutschlands als Naturerbe zu hören. Nur: So ein Erbe bringt auch Verpflichtungen mit sich.
(Georg Schirmbeck (CDU/CSU): So ist das!)
Wie heißt es doch? Eigentum verpflichtet.
(Georg Schirmbeck (CDU/CSU): So ist das! Steht im Bürgerlichen Gesetzbuch! Hat mein Papa mir schon beigebracht!)
Das kostet meistens Geld. Allerdings taucht im Etat des zuständigen Bundesumweltministeriums das Weltnaturerbe nicht einmal als Begriff auf. Das soll sich ändern.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir Linken halten einen eigenen Titel „Weltnaturerbe“ für dringend geboten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
27.10.2011
Umweltaudit bzw. die Umweltbetriebsprüfung, das ist alles gut und schön, nur leider ohne große Wirkung auf die Umwelt. Oft reichen Recyclingpapier oder Energiesparlampen für ein Zertifikat. Das ist zu wenig, bisher profitieren Berater und Zertifizierer mehr als die Umwelt von diesem Audit.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 27.10.2011 zum TOP: 20
Gegenstand: Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetz
Drucksache 17/6611
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wussten Sie eigentlich, dass es Atomkraftwerke mit dem Zertifikat „besonders umweltfreundlich“ gibt? Das bayerische Atomkraftwerk Isar1, das einen Tag nach dem Unfall von Fukushima abgeschaltet wurde, gehörte dazu. Auch Isar 2, das noch bis 2022 am Netz sein wird, ist als umweltfreundlich zertifiziert.
Wie das, frage ich mich? Was ist das für ein Unsinn? Aber nein, alles ging nach Recht und Gesetz zu. Das Umweltauditgesetz macht‘s möglich. Unternehmen, die sich freiwillig zu umweltfreundlichen Maßnahmen verpflichten, und diese von einem anerkannten Berater überprüfen lassen, können sich von eben diesem Berater zertifizieren lassen. Es gibt keine Mindestanforderungen, keine messbaren Kriterien für die Umweltleistungen eines Unternehmens. Nein, das Unternehmen setzt ein Umweltmanagement ein und das macht einen Plan und setzt sich seine Ziele selber. Da reichen oft schon Energiesparlampen und Recyclingpapier im Büro.
Kommen wir auf die bayerischen Atomkraftwerke zurück. Der Betreiber e-on hat regelmäßig in einem Bericht seine Umweltbemühungen im Atomkraftwerk Isar 2 veröffentlicht, die von einem anerkannten Berater geprüft wurden. Zu den Umweltaktivitäten gehörten neben der Pflege einer Orchideen-Wiese auch die saubere Mülltrennung. Na das wollen wir doch hoffen, dass in einem Atomkraftwerk der Müll getrennt wird. So jedenfalls wurde das Atomkraftwerk Isar 2 als umweltfreundliches Unternehmen zertifiziert.
Also Kolleginnen und Kollegen, wenn das nicht des Kaisers neue Kleider sind? Umweltgefahren, die von einem Atomkraftwerk ausgehen, wurden nicht bewertet. Oder denken wir an die radioaktiven Abfälle, die produziert werden, und kein Mensch weiß wohin damit für die nächsten Millionen von Jahren – all das spielt keine Rolle im Zertifizierungsverfahren, es gehört nicht zum „Prüfauftrag“.
Von einer ökologischen Visitenkarte der Unternehmen sprechen die einen, von Lug und Trug die anderen. Ich halte es da mit Immanuel Kant, der die Menschen auffordert, den Mut zu haben, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen. Und ich stelle einfach mal in den Raum, dass wir hier einem Zertifizierungswahn aufsitzen.
Nun gut, wenn Umweltaudit denn sein soll, dann sollten wir wenigstens versuchen, das Beste daraus zu machen. Aber nein, die Zertifikate werden praktisch zum Nulltarif verteilt und Unternehmen können damit ihr Image aufpolieren. Daran ändert leider auch der heutige Antrag nichts. Es geht um Formalien, um Zuständigkeiten und auch um Pfründen, die gesichert werden wollen. Welcher Gutachter darf wo in Europa zertifizieren, das wird jetzt geregelt. Um Inhalte geht es nicht. Und das ist Wasser auf die Mühlen der kritischen Stimmen, denn substanzielle Umweltanforderungen an die Unternehmen wird es auch künftig nicht geben, dafür aber jede Menge grüne Mäntelchen aus der Ramschkiste.
29.09.2011
Ich stimme dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus aus zwei Gründen nicht zu:
Ich stimme dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus aus zwei Gründen nicht zu:
Erstens:
Die Aufstockung der Mittel des Stabilisierungsfonds ist im Ergebnis eine Unterstützung der Banken, der Finanzinstitute und der Reichen.
Im Haftungsfall werden die entstehenden Lasten aber von der großen Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu tragen sein. Es ist dann auch eine Kürzung von Renten und anderen Sozialleistungen zu befürchten. Die Bundesregierung ist jedenfalls nicht bereit, für die gegenwärtigen Sozialstandards eine Garantieerklärung abzugeben. Deshalb lehne ich das Gesetz ab.
Den Menschen in den Ländern, die Gelder aus dem europäischen Rettungsfonds erhalten, wird nicht wirklich geholfen: Die strengen Sparauflagen, mit denen die „Hilfe“ für diese Länder verbunden ist, treffen dort vor allem die Geringverdienende, die Rentnerinnen und Rentner. Deshalb wird die Binnennachfrage zurückgehen. Wirtschaftswachstum und Steuereinnahmen sinken. Damit wird die Fähigkeit zur Rückzahlung der gewährten Kredite immer weiter eingeschränkt. Das zeigt die Entwicklung in Griechenland jetzt schon. Auch deshalb stimme ich dem Gesetz nicht zu.
Wir wollen stattdessen, die Regulierung der Finanzmärkte, die Beteiligung der Reichen mit riesigem Vermögen an der Schuldentilgung und eine konstruktive Unterstützung für die wirtschaftliche Entwicklung in Griechenland und anderen betroffenen Ländern.
Zweitens:
Ich lehne das Gesetz auch deshalb ab, weil es die demokratisch-parlamentarische Kontrolle des Bundeshaushalts untergräbt. Im Rahmen des Euro-Krisenfonds (EFSF) werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen für spätere Generationen haben. Die demokratische Kontrolle kann nur funktionieren, wenn Unterrichtungen und Entscheidungen durch den zuständigen Fachausschuss, den Haushaltsausschusses vorbereitet werden. Es ist auch nicht mit demokratischen Grundsätzen vereinbar, wenn wichtige parlamentarische Entscheidungen an ein kleines Sondergremium delegiert werden. Mit dem Gesetz beugt sich der Bundestag dem Diktat der Finanzmärkte.
Auch deshalb sage ich „nein“ zu diesem Gesetz.
21.09.2011
Ungeachtet der schon bestehenden ökologischen Schäden und der weiteren Risiken drängen die Ölfirmen nach Norden. Der künftig leichtere Zugang zu den Bodenschätzen durch den Eisrückgang ermöglicht ein gewinnbringendes Geschäft. Neben Öl und Gas in der Barentssee vor Russland, vor Norwegen und Grönland sind in den kanadischen Arktisanteilen auch wertvolle Basismetalle, wie Gold, Kupfer, Silber und Zink herauszuholen.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 21.09.2011
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
seit die Temperaturen im Hohen Norden weiter ansteigen und das Eis in einem unvorstellbaren Tempo schrumpft, zieht die Arktis immer mehr begehrliche Blicke auf sich. Denn sie ist eine Schatzkammer, die lange vom Eis fest verriegelt blieb, aber das Eisschloss bricht.
Die vermuteten Erdöl- und Erdgasvorkommen werden auf etwa 25 Prozent der weltweit noch vorhandenen Menge geschätzt. Das ist nicht unumstritten, denn solche Schätzungen fallen gern besonders zweckoptimistisch zugunsten der Rohstoffausbeutung aus, und die ökologische Bedeutung der Arktis als Lebensraum und Klimaregulator wird dabei möglichst ignoriert.
Ungeachtet der schon bestehenden ökologischen Schäden und der weiteren Risiken drängen die Ölfirmen nach Norden. Der künftig leichtere Zugang zu den Bodenschätzen durch den Eisrückgang ermöglicht ein gewinnbringendes Geschäft. Neben Öl und Gas in der Barentssee vor Russland, vor Norwegen und Grönland sind in den kanadischen Arktisanteilen auch wertvolle Basismetalle, wie Gold, Kupfer, Silber und Zink herauszuholen.
Die Anrainerstaaten stecken seit Jahren ihre Claims ab. Nach der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen können die Länder bis zu 200 Seemeilen vor ihren Küsten die natürlichen Ressourcen nutzen. Dort wo der Festlandsockel noch weiter in die Tiefsee reicht, erstreckt sich der Anspruch der Küstenstaaten auf Ausbeutung der Ressourcen auf bis zu 350 Seemeilen.
Und genau darum geht es jetzt. Aber es ist Nutzungsrecht und kein Anrecht auf Zerstörung, wie wir es jetzt gerade bei den Meeresfischbeständen erleben.
Neben dem neuen Wirtschaftspotenzial eröffnen sich auch neue Seewege. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit war im Sommer 2007 die Nordostpassage eisfrei. Vor einhundert Jahren bedeutete das für Roald Amundsen eine mühsame Expedition von zwei Jahren. Was für Möglichkeiten dagegen heute für die Schifffahrt – ein Wachstumsmarkt. In den Werften sind bereits eisgängige Schiffstypen geordert und im Bau.
Doch, Kolleginnen und Kollegen, wie hoch wird der Preis sein?
Unabhängig von den globalen Klimaauswirkungen durch den Eisrückgang, sind an die extremen Bedingungen des Lebensraums Arktis nur spezielle Arten angepasst. Dazu gehören Meeressäuger genauso wie Gänsearten, die sehr sensibel auf die Geschwindigkeit der Klimaveränderungen reagieren. Schon heute ist die Biodiversität der Arktis erheblich gefährdet.
Was bewirkt nun die Eisschmelze?
Sie kann die globale Zirkulation in den Weltmeeren verändern,
sie verdünnt das Wasser und führt zu einer veränderten Wasserzusammensetzung, was sich auf den globalen Wassertransport auswirkt,
sie führt zu geringerer Reflexion des Sonnenlichts, damit zur Erwärmung und so zum weiteren Rückgang des Eises auf dem Meer,
sie zerstört den Lebensraum für die an arktische Extrembedingungen angepassten Arten von Flora und Fauna genauso, wie die traditionelle Lebensweise der Inuit-Bevölkerung.
Beide Perspektiven – Abbau der Bodenschätze und intensiverer Schiffsverkehr – werden mit weiteren Eingriffen in die arktische Umwelt verbunden sein. Die rasante Zunahme des Energiebedarfs und der internationalen Handelsströme lassen wenig Hoffnung auf einen maßvollen Umgang mit den arktischen Ressourcen und auf eine Begrenzung des Schiffsverkehrs.
Die Spirale der Zerstörung hat längst Fahrt aufgenommen, denn das Geschäft will sich niemand entgehen lassen. Auch hier treiben Wirtschaftsinteressen die Politik vor sich her. Die internationale Politik muss die gegenwärtige Entwicklung, die in ihrer Geschwindigkeit dem Tempo der Eisschmelze folgt, fest in den Blick nehmen und handeln, denn die bisherigen Bemühungen zum Schutz der Arktis gehen über Umweltbeobachtung und Informationsaustausch nicht hinaus. Der 1996 gegründete „Arktische Rat“, dem acht Arktis-Staaten und zehn Beobachterstaaten angehören, ist ein politischer Zusammenschluss, dessen Beschlüsse in keiner Weise rechtsverbindlich sind. Das zu ändern ist das Gebot der Stunde, und dafür soll sich die Bundesregierung konsequent einsetzen. Genau so verstehe ich den Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/ Die GRÜNEN, den wir als DIE LINKE. voll und ganz unterstützen
Die Welt braucht die Arktis, und die Arktis braucht ein rechtsverbindliches Regime. Nur so – und da bleibe ich ganz bescheiden und realistisch – können wir die schädlichen Umweltauswirkungen der kommenden Wirtschaftaktivitäten zwar nicht vermeiden, aber auf ein Minimum begrenzen.
07.07.2011
2008 verabschiedete die EU eine Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Damit wurde der gesetzliche Hintergrund geschaffen, um die Belastungen der Meere zu verringern. Was wir anstreben sind saubere und gesunde europäische Meere mit Fischreichtum und großer Artenvielfalt. Das heißt: Erreichung eines „guten Umweltzustandes“. Deutschland hat hier nur einen ersten Schritt getan, denn es bleiben Schwachstellen.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 07.07.2011
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nur ein halbherziger Versuch zum Schutz der Meere ist die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in Deutschland. Besser als nichts hört man allgemein, aber das ist zu wenig.
Worum geht es? Unsere Meere brauchen Schutz. Ich kenne niemanden, der das nicht weiß, niemanden, der dem nicht mit Inbrunst der Überzeugung zustimmen würde. Und wir kennen alle die Schlagzeilen von Ölpest, Überfischung, von giftigen Chemikalien, Plastikmüll und radioaktiven Stoffen im Meer.
Meer bedeutet im Hochdeutschen, die miteinander verbundenen Gewässer der Erde, die die Kontinente umgeben. Es ist das größte, zum Teil noch völlig unbekannte und unerforschte Ökosystem unserer Erde, das immer mehr zerstört wird. Und es ist unsere Maßlosigkeit, die zur Bedrohung wird, mit der industriellen Fischerei, mit der Öl- und Gasförderung, dem Abbau von Sand und Kies, dem ständig wachsenden Schiffsverkehr und der Verklappung von Chemikalien. Die Auswirkungen des Klimawandels kommen noch dazu, aber auch daran haben wir ja unsere Aktie. Es gäbe noch viel zu dem Horrorszenario zu sagen, dass sich täglich in den Meeren abspielt, aber wir wollen nach vorn schauen.
2008 verabschiedete die EU eine Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Damit wurde der gesetzliche Hintergrund geschaffen, um die Belastungen der Meere zu verringern. Was wir anstreben sind saubere und gesunde europäische Meere mit Fischreichtum und großer Artenvielfalt. Das klingt irgendwie nach Märchen und heißt dann auch im Beamtendeutsch: Erreichung eines „guten Umweltzustandes“. Wie macht man das? Man nehme die Erfassung des Ist-Zustandes und rühre eine Definition für den „guten Zustand“ hinein. Dazu kommen Maßnahmen, mit denen das Ziel erreicht werden soll und zum Abschluss ein Programm zur Überwachung des Ganzen.
Es gibt gute Nachrichten von der Nordsee. Auswertungen von ersten Langzeitbeobachtungen im Wattenmeer belegen, Überdüngung und viele Schadstoffkonzentrationen sind rückläufig und die Populationen von Seevögeln und Meeressäugern wachsen wieder an. Offensichtlich ist konsequenter Schutz das Mittel der Wahl. Das bedeutet, wir sollten einem Netzwerk von Meeresschutzgebieten mehr Bedeutung einräumen. Nur so können wir Lebensräume und Arten vor der Zerstörung bewahren und ihnen die Chance zur Regeneration geben.
Was also ist zu tun? Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in deutsches Recht umsetzen ist der erste Schritt. Der Gesetzentwurf liegt uns heute mit einem Jahr Verspätung vor. Er wird den europäischen Anforderungen weit besser gerecht als ein erster Entwurf aus dem vergangenen Sommer. Und trotzdem bleibt es nur ein erster Schritt, denn es bleiben Schwachstellen, maßgeblich im Ergebnis der Beratung mit dem Bundesrat. Bei einer 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben geht es auch um Besitzstandsinteressen. Da wird um Begriffe gefeilscht und gestritten und für den Meeresschutz läuft es auf ein so viel Schutz, wie gerade nötig hinaus und kein Deut mehr.
Ein Beispiel: Im Gesetzentwurf wird das Wort „nachteilige“ Auswirkungen für vom Menschen verursachte Beeinträchtigungen durch das Wort „signifikant“ ersetzt. In der Begründung dafür heißt es, der Begriff nachteilig sei in der deutschen Sprache ein Synonym für ungünstig oder störend und so für wirtschaftliche Aktivitäten zu negativ belegt. Aber Überdüngung, Überfischung und die Verschmutzung unserer Meere durch Öl und Chemikalien und Müll sind nachteilige Beeinträchtigungen, die vermieden werden müssen. Und , liebe Kolleginnen und Kollegen, solange das weiter schöngeredet wird und wir nicht einmal durchsetzen, dass Ross und Reiter klar benannt werden, fehlt der politische Wille. Und solange nenne ich den deutschen Meeresschutz halbherzig.
11.11.2010
Wie kann man das Meer vor den Menschen retten? Die Frage wurde in der letzten Zeit öfter gestellt. Von den Öl-Konzernen ist in dieser Richtung nichts zu erwarten. Ganz offensichtlich sind klare gesetzliche Vorgaben und strenge Sicherheitsauflagen erforderlich – im eigenen Land und international.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 11.11.2010 Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rohstoffförderung im Meer – Aus der Katastrophe lernen >Drucksache 17/3662<
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Risiken und Gefahren für unsere Meere kommen aus allen Richtungen. Nähr- und Schadstoffe, Müllverkippung und maßlose Überfischung belasten die Meere weltweit.
John Irving sieht das so: „Die Zukunft der Menschheit hängt nicht mehr davon ab, was sie tut, sondern mehr denn je davon, was sie unterläßt.“
Für unseren hemmungslosen Rohstoffverbrauch muss es auch das Erdöl aus der Tiefsee sein. Vielleicht sollte man das unterlassen, vor allem nach der Havarie im Golf von Mexiko. Am Bohrloch trat am 20. April Gas aus und explodierte, elf Menschen starben, und zwei Tage später ging die Plattform unter. Was keiner von uns zu diesem Zeitpunkt wusste, es gibt keine Technik für den Supergau.
Das Öl floss über drei Monate ins Meer bis das Bohrloch versiegelt war. Insgesamt traten etwa 780 Millionen Liter Rohöl aus. Zusätzlich wurden tausende Tonnen Chemikalien ins Meer gekippt, damit dass Öl nicht an die Wasseroberfläche steigt und an Land geschwemmt wird.
BP arbeitete, laut eigener Aussage, nach internationalen technischen Standards. Was bedeutet das eigentlich? Das bedeutet, wenn es eine Panne auf einer Ölplattform gibt, ein Fehler auftritt oder es geht etwas kaputt, kann beim Öl bohren in der Tiefsee überall das gleiche wieder passieren. Und dann? Der Havariedienst kommt, zuckt mit den Schultern und fängt an auszuprobieren, was helfen könnte.
Natürlich soll dieses Bild provozieren. Aber wer von uns würde mit einem Auto fahren, dass keine Bremsen hat? Und, Kolleginnen und Kollegen, jetzt wissen wir, dass es keine ausgereifte Technik für die Tiefsee gibt. Die falschen Angaben von BP zur Menge des ausgetreten Öls, das Herunterspielen der Gefahren bis hin zu gefälschten Fotos im Juli diesen Jahres für die Medien, sprechen eine eindeutige Sprache. Hinzu kommt, dass damals interne Papiere des BP-Konzerns besagen, dass zur Abdichtung des Bohrlochs trotz der Bedenken von Experten, eine kostengünstige Methode angewendet wurde.
Wie kann man das Meer vor den Menschen retten? Die Frage wurde in der letzten Zeit öfter gestellt. Von den Öl-Konzernen ist in dieser Richtung nichts zu erwarten. Ganz offensichtlich sind klare gesetzliche Vorgaben und strenge Sicherheitsauflagen erforderlich – im eigenen Land und international.
Der Antrag der Fraktion Bü90/Grüne enthält dringend notwendige Maßnahmen, wie die
Klärung von Haftungsfragen, Notfallpläne, bis hin zu Meeresschutzgebieten. DIE LINKE unterstützt den Antrag. Es geht um die Verhinderung von Ölkatastrophen im Meer.
Vorsorge und Nachsorge sind verbindlich zu regeln. Vor allem muss erreicht werden, dass neue Tiefseebohrungen, wenn überhaupt erst wieder genehmigt werden, wenn eine Fördertechnik entwickelt ist, die den Austritt von Öl ausschließt. Diese Forderung, wie auch die meisten anderen, sind nur im internationalen Kontext zu klären. Trotzdem oder gerade deswegen sollte Deutschland damit beginnen, die national möglichen Regelungen zu treffen.
Das sind die richtigen Schlüsse aus dem Desaster im Golf von Mexiko.
Zum Schluss möchte ich ihnen einen Satz von Willi Brandt mit auf den Heimweg geben:
„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“
Vielen Dank
11.11.2010
Was ist los in diesem Land? Warum wird es Familien immer noch so schwer gemacht? Stimmt es tatsächlich, dass sich die alternde Gesellschaft von Kindern belästigt fühlt, die doch später die Renten erarbeiten sollen?
Rede in der Plenarsitzung am 11.11.2010 zum TOP 8 Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vorrang für Kinder – Auch beim Lärmschutz“ >Drucksache 17/2925>
Auszug aus dem Stenografischen Bericht.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Jetzt hat Sabine Stüber das Wort, die es vorzieht, mit uns gemeinsam ihren Geburtstag zu feiern. Dazu gratulieren wir herzlich.
(Beifall)
Sabine Stüber (DIELINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinder brauchen einen Freiraum, in dem sie spielen, rennen, toben können. Das gehört zu einer gesunden Entwicklung. Und es kann auch laut sein. Bei dem französischen Philosophen und Pädagogen Rousseau hörte sich das im 18. Jahrhundert so an: „Die Natur will, daß die Kinder Kinder seien, ehe sie Erwachsene werden.“ In einem japanischen Sprichwort heißt es: „Kinder, die schreien, werden groß.“ Vergangene Zeiten, verschiedene Kulturkreise – und doch wusste man, was Kinder brauchen.
Bei uns hingegen bedarf es einer gesetzlichen Klärung, damit Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umweltauswirkung für Nachbarn bewertet werden darf. Einen Beschluss des Bundestages gibt es dazu seit über einem Jahr. Für Anwohner sollen Klage gegen Kitas oder Spielplätze schwieriger werden. Betreiber von Kindereinrichtungen brauchen dringend Rechtssicherheit. Noch ist aber nichts passiert. Noch erhalten Kitas in Wohngebieten jede Menge Auflagen. Bis hin zur Schließung ist alles möglich, wenn Anwohner sich belästigt fühlen. Mit dem Kinderfördergesetz sollen bis 2013 familienfreundlichere Bedingungen geschaffen werden. Dazu sind mehr Betreuungsplätze die Voraussetzung. Eine Kindertagesstätte, ein Spielplatz vor der Haustür: Wie würde dadurch der Alltag für Eltern und Kinder erleichtert werden?
In dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen werden alle guten Ansätze der verschiedenen Fraktionen, die in den letzten zwei Jahren zum Thema Kinderlärm eingebracht wurden, zusammengefasst. Ergänzend sollen Spielflächen schon bei der Planung berücksichtigt werden. Das befürworten wir als LINKE voll und ganz.
(Beifall bei der LINKEN)
Mögliche Konflikte sollen durch die Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld geklärt werden. Auch das unterstützen wir. Trotzdem frage ich mich, warum Kinderlärm eine so große Belastung ist. Verkehrslärm ist mit Abstand unerträglicher.Was ist los in diesem Land? Warum wird es Familien immer noch so schwer gemacht? Die überalterte Gesellschaft fühlt sich von den Kindern, die später die Renten erarbeiten sollen, belästigt? Das ist doch verkehrte Welt.
(Beifall bei der LINKEN sowie Abg. Daniela Raab [CDU/CSU])
Natürlich nerven Kinder auch mal, aber sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Viele Menschen in unserem Land sehen das genauso. Belästigt fühlen sich nur einige.
Im Auftrag des Onlineportals Immowelt wurden kürzlich 1042 Personen befragt. Die Toleranz gegenüber tobenden Kindern ist größer als man denkt: Für 86 Prozent der Befragten gehört Lärm, der durch Kinder entsteht, zum Leben einfach dazu. Ein weiteres Ergebnis ist allerdings, dass 19 Prozent der sogenannten Besserverdienenden dafür kein Verständnis haben. Rund rund ein Drittel davon leben in kinderlosen Haushalten. Genau für diese Klientel sind dann auch solche Inserate gedacht: Kinderlärm?: Anwälte leisten telefonische Rechtsberatung sofort: 8 bis 24 Uhr! -Lassen Sie uns dafür sorgen, dass sich solche Angebote bald erübrigen.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ute Voigt [SPD])
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Das Wort hat Daniela Raab für die CDU/CSU-Fraktion.
07.10.2010
In Ihrer Rede begrüßt Sabine Stüber im Grunde den Antrag. Kritisiert aber vehement den mangelhaften Einsatz der Bundesregierung auf diesem Gebiet, die Ausgrenzung der Fraktion DIE LINKE bei der Erarbeitung des Antrags sowie inhaltlich den Versuch, Naturgüter zu reinen Geldwerten zu machen.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 07.20.2010: Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Biologische Vielfalt für künftige Generationen bewahren und die natürlichen Lebensgrundlagen sichern > Drucksache 17/3199<
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
„Hoffen ist schlechter Ersatz für Handeln“ sagt ein ungarisches Sprichwort.
Dass wir heute im Plenum doch noch über die Biologische Vielfalt beraten, lässt mich zumindest erst einmal hoffen. Allerdings spricht es Bände, dass der Antrag so kurzfristig, er liegt seit gestern vor, auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Über all dem Hin und Her, wie man die Laufzeitverlängerung für AKW am Bundesrat vorbei mogeln kann, hatte die Koalition die Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen Vielfalt im Oktober in Japan wohl vergessen.
Drei Punkte möchte ich ansprechen:
Erstens: Es ist zu spät, um der Bundesregierung noch einen parlamentarischen Auftrag für Nagoya mitzugeben. Wir können nur hoffen, dass die Vorbereitung der Konferenz im Sinne des zu beratenden Antrages gelaufen ist. Wir haben in diesem Jahr schon oft über die biologische Vielfalt gesprochen, ob hier im Plenum oder auch in den Ausschüssen. Was Frau Merkel allerdings nun wirklich im Gepäck für Japan hat? Wir, die Abgeordneten, wissen es nicht. Der Bundesumweltminister, der sich angesichts des dritten globalen Berichts zur biologischen Vielfalt fragt, ob wir genug und ob wir das Richtige getan haben, weiß es diesmal hoffentlich.
Meine zweite Anmerkung betrifft die Ignoranz. Ich möchte niemandem zu Nahe treten, Kolleginnen und Kollegen, aber ich kann Ihnen ein Zitat des US-Amerikaners Luther Burbank an dieser Stelle einfach nicht ersparen: „Wer nicht gerne denkt, sollte wenigstens von Zeit zu Zeit seine Vorurteile umgruppieren.“ DIE LINKE ist mit 76 Abgeordneten nicht mehr die kleinste Fraktion in diesem Bundestag. Darüber sollten Sie einmal nachdenken. Denn, es geht nicht mehr um das Tafelsilber, dass verspielt wird. es geht längst um unser Haus, in dem wir wohnen, es geht um unsere Zukunft. Da ist Ausgrenzung nur noch kontraproduktiv. DIE LINKE wäre bei dem Antrag heute gerne eine der antragstellenden Fraktionen. Ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen des Bundestages wäre der Problematik angemessen gewesen. Nichts desto trotz, wir begrüßen den Antrag, der auch durch die unterschiedlichen Handschriften weitgehend unsere Zustimmung hat. Hätten wir mitwirken dürfen, hätten wir gerne für einen Aspekt Ihren Blick geweitet.
Damit sind wir beim dritten Punkt unserer inhaltlichen Kritik. In der TEEB-Studie wird versucht, die biologische Vielfalt auf Geldwerte festzulegen. Und das sind für uns die neuen Gefahren: die Ökonomisierung der Natur, die Betrachtung der biologische Vielfalt als Dienstleisungscenter für den Menschen. Das passt zu dieser Gesellschaft, das ist ein urkapitalistischer Ansatz: Was nix kostet ist nix wert. In Ihrem Antrag, Kolleginnen und Kollegen, klingt das dann so: „Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, aufgrund der fundamentalen Bedeutung der Biodiversität und ihrer Leistungen für das menschliche Wohlergehen den Schutz der biologischen Vielfalt als Querschnittthema ihrer Politik im Sinne der Empfehlung der TEEB-Studie weiter zu entwickeln.“
Hier wird mit einer verblüffenden Ausschließlichkeit künftiges politisches Handeln der Bundesregierung postuliert. Dem können wir nicht zustimmen. Die Naturgüter werden zu Geldwerten gemacht, so tickt Kapitalismus. Aber so werden wir die Probleme weder global noch im eigenen Land lösen.
17.06.2010
Das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt umzukehren, wird weit verfehlt. Wir schaffen es nicht einmal, ihn zu stoppen.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 17.06.2010 TOP 25
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in Vorbereitung dieser Rede blätterte ich durch verschiedene Zeitschriften, Broschüren und recherchierte im Internet. In themenspezifischen Beiträgen wird immer wieder Alarm geschlagen, ob von Fachbehörden aus Bund und Ländern oder den verschiedenen Umwelt- und Naturschutzverbänden in unserem Land:
„Für Fledermäuse geht es ums Überleben“ – so die Deutsche Umwelthilfe
„Deadline – die Zeit läuft für die letzten 3.200 Tiger“ – schreibt der WWF
„30 Vogelarten, mehr als je zuvor, sind in Deutschland vom Aussterben bedroht“ – warnt der NABU
„Rette die Wale“ – fordert der WWF.
Die Liste könnte ich fortführen, aber eigentlich war ich auf der Suche nach einigen guten Beispielen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Ich meine nicht die vielen kleinen punktuell wirkenden und gut gemeinten Projekte. Sie sind immens wichtig, wo wären wir ohne sie. Aber ich suchte nicht nur einen Ansatz zur Rettung einer Art. Denn es sind die Lebensräume, die nicht weiter zerstört werden dürfen – die Meere, die Wälder weltweit, auch die Tropenwälder, die Mangrovensümpfe, die Moore, die Kulturlandschaften. Die Wirkung einer Zerstörung von Lebensräumen ist überregional, ja global.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ergebnisse haben mich ebenso deprimiert wie die Beschreibung der Defizite beim Schutz der biologischen Vielfalt im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um den es heute geht: „Biodiversität national und international konsequent schützen“.
Im Januar haben wir es alle schon gesagt: Das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt umzukehren, wird weit verfehlt. Wir schaffen es nicht einmal, ihn zu stoppen. Das war ernüchternd. Nun ist die Hälfte des Jahres um, und wir sind insgesamt nicht sehr viel weiter gekommen. Und genau das ist unser Dilemma und genau das ist das Thema des Antrages.
Die im Antrag genannten Forderungen an die Bundesregierung benennen treffend die Defizite beim Schutz der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, unserer Lebensgrundlage.
Es geht um viel, um nicht gleich zu sagen, es geht um alles. Ich will jetzt nicht mit Zitaten aus dem 1972 erschienen Bericht des Club of Rome “Die Grenzen des Wachstums“ anfangen. Aber die gleichen Autoren haben 1992 eine weiteres Buch geschrieben: „Die neuen Grenzen des Wachstums“. Sie kommen zu keinem anderen Ergebnis: Es geht um ein generelles Umdenken. Einer der Autoren, Stewart Udall, beschreibt es so: „ Alles deutet darauf hin, dass wir ständig die Rolle unserer technologischen Schöpferkraft überbewerten und die Bedeutung unserer natürlichen Ressourcen unterschätzen. Uns fehlt der Sinn für die Grenzen und das Bewusstsein für die Bedeutung der Ressourcen dieser Erde...“
Jetzt, nach wiederum 20 Jahren, sage ich, dass uns vielleicht der Sinn für die Grenzen immer noch fehlt, aber die Bedeutung der natürlichen Ressourcen dringt langsam doch in unser Bewusstsein. Die Fakten sind lange genug bekannt, auch was getan werden muss. Der Schutz der Lebensräume ist heute die Aufgabe, weltweit. Aber lassen sie uns benennen, was Deutschland leisten kann. Der sozial ökologische Umbau der Gesellschaft ist zu schaffen und das wäre schon die halbe Miete.
Danke
17.06.2010
Die Wechselwirkungen zwischen Fluss und Aue beeinflussen maßgeblich den ökologischen Zustand beider Lebensräume. Flussauen haben vielfältige Funktionen. Sie dienen als Lebensraum, als Biotopverbundachsen, sie sorgen für sauberes Grundwasser und sind Erholungsräume. Als Retentionsräume für Flüsse dienen sie auch dem Hochwasserschutz.
Rede zur Protokoll der Plenarsitzung am 17.06.2010 TOP 21
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Das Thema Gewässer- und Hochwasserschutz wird immer dann aktuell, wenn die Resultate von jahrelangen Versäumnissen in aller Härte spürbar werden. Nämlich dann, wenn es Hochwasser gibt. Das Vorsorgeprinzip verlangt aber, vor Eintreten der Katastrophe Maßnahmen zu ergreifen, die diese zumindest eindämmen oder bestenfalls sogar ganz verhindern. Deshalb würde ich mir eine Beschäftigung des Parlaments mit dem für viele Menschen existenziellen Thema „Hochwasserschutz“ auch mal unabhängig von aktuellen Hochwasserereignissen wünschen.
Die bedeutendsten Klimaprognosen für den mitteleuropäischen Raum sagen voraus, dass sich fortschreitend die Jahresniederschlagsmengen auf immer weniger, aber umso heftigere Niederschlagsereignisse verteilen werden. Das stellt bereits heute, da wir die ersten Auswirkungen dieser Entwicklung zu spüren bekommen, besondere Herausforderungen und Ansprüche an den Gewässer- und Hochwasserschutz.
Die Forderungen nach einem integrierten Hochwasserschutzkonzept sind sinnvoll und begrüßenswert, in der vorliegenden Form aber nicht konsequent genug. Sie wären besser angelegt in konkreten Gesetzesänderungen oder Programmen. In den Anträgen findet sich unserer Meinung nach auch die europäische Komponente nicht ausreichend wieder. Eine bessere Koordinierung als bloße Formulierung reicht nicht aus, denn hier muss schnellstens gehandelt werden. Höhere Deiche in Brandenburg allein sind zwar gut für die örtliche Bevölkerung. Sie können aber nicht die Lösung des Problems sein, wenn auf der anderen Seite der Oder ganze Dörfer unter Wasser stehen. Hochwasser kennt keine Grenzen. Grenzenloses Denken und Planen muss auch Leitschnur jeder Hochwasserpolitik sein.
Die Wechselwirkungen zwischen Fluss und Aue beeinflussen maßgeblich den ökologischen Zustand beider Lebensräume. Flussauen haben vielfältige Funktionen. Sie dienen als Lebensraum, als Biotopverbundachsen, sie sorgen für sauberes Grundwasser und sind Erholungsräume. Als Retentionsräume für Flüsse dienen sie auch dem Hochwasserschutz.
Der Schutz von Flussauen ist daher ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie, die uns verpflichtet, bis 2015 für einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu sorgen. Aus dem Auenschutzbericht geht allerdings hervor, dass die Auen in Deutschland ihre Funktion als Lebensraum, Wasserfilter und Überflutungsfläche nicht ausreichend erfüllen.
Deshalb begrüßt DIE LINKE den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die die Bundesregierung auffordert, die Ergebnisse des Auenschutzberichtes endlich in konkretes Handeln umzusetzen.
Wir stimmen zu, dass die Einbeziehung der verschiedenen Akteure zum überregionalen Ausgleich unterschiedlicher Nutzungsinteressen erforderlich ist. Genauso hoch schätzen wir auch den jeweiligen regionalen Interessenausgleich ein. Hier erinnere ich noch einmal an das geglückte Beispiel der Deichrückverlegung an der Elbe bei Lenzen. Dort entstanden 425 Hektar Überflutungsfläche und nach Initialpflanzung wächst seit 10 Jahren auf 300 Hektar Auwald. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass es gehen kann, wenn der politische Wille vorhanden ist.
Dass es aber gravierende Defizite gibt, zeigen die Ziele für Feuchtgebiete und Moore in der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt, die bis heute nicht erreicht sind. Deshalb geht uns der Antrag der SPD zum Schutz von Nass- und Feuchtgebieten auch nicht weit genug. Für uns ist es wichtig, dass Prioritäten gesetzt werden, die in konkretem Handeln münden statt allgemeiner Erklärungen zum Ernst der Lage.
Um ein Beispiel zu nennen: Moore bedecken nur 3 Prozent der Landfläche, binden aber 30 Prozent des terrestrischen Kohlenstoffs in sich. Das zeigt, welche Bedeutung ihnen nicht nur für die Artenvielfalt, sondern auch für den Klimaschutz zukommt. Moorschutz hat daher höchste Priorität! Die Länder sind aufgefordert, Moorschutzkonzepte zu erstellen. Als Grundlage müssen Zustandsbewertungen her als Basis für einen flächendeckenden Moorschutz. Ein Umbruchverbot von Moorböden kann nur ordnungsrechtlich durchgesetzt werden. Dazu muss die Bundesregierung für eine konsequente Umsteuerung der EU-Agrarpolitik in diesem Punkt einsetzen.
Intensive Landnutzung, Begradigung von Flüssen und Dezimierung natürlicher Auenflächen muss mit konkreten Programmen begegnet werden – durch Renaturierung von Gewässern, Rückverlegung von Deichen und Verbesserung der Wasserrückhaltefähigkeit von Mooren und Feuchtgebieten. Die Bundesregierung ist gefordert, endlich die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, es ist höchste Zeit.
Ich danke.
10.06.2010
Das Meer ein Fass ohne Boden? Nichts zu sehen und doch ein Mülleimer? Der Zustand unserer Meere ist nicht erst seit heute Besorgnis erregend. Die Meere werden als Lebensraum systematisch zerstört durch Unmengen Müll am Meeresboden und in den Küstenregionen, durch Überfischung, Ölverschmutzung und anderen Schadstoffeintrag. Meeresschutz braucht Internationalität.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 10.06.2010
Frau/Herr/PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Das Thema Meeresschutz hatten wir in den letzten Monaten häufiger im Bundestag auf der Tagesordnung. Die unterschiedlichen Anlässe waren die 11.Trilaterale zum Wattenmeerschutz im März, der internationale Tag der Biologischen Vielfalt im Mai und in dieser Woche zum Tag des Meeres.
In ihren Inhalten ähneln sich die Anträge. Warum wohl?
Der Zustand unserer Meere ist nicht erst seit heute Besorgnis erregend. Die Meere werden als Lebensraum systematisch zerstört durch Unmengen Müll am Meeresboden und in den Küstenregionen, durch Überfischung, Ölverschmutzung und anderen Schadstoffeintrag. Das zunehmende Vordringen des Menschen mit seinen Aktivitäten in die Tiefsee lässt selbst diesen ganz speziellen Lebensräumen kaum eine Chance. Sei es die industrielle Fischerei mit Grundschleppnetzen oder die Erdölförderung in der Tiefsee. Die Ressourcenausbeutung erfolgt ohne Rücksicht auf Verluste.
Mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU sollte 2008 die Notleine zumindest für die europäischen Meeresgebiete gezogen werden. Hohe Ziele sind gesteckt. Bis 2020 soll sich die Situation ins Positive umkehren. Das kann anhand festgeschriebener Kriterien auch überprüft werden.
Jetzt daran zu erinnern und Maßnahmen zur konsequenten Umsetzung der Meeresstrategie der EU einzufordern, können wir nur unterstützen. Und gerade weil uns die Realität mal wieder eingeholt hat, Meeresschutz braucht Internationalität.
Seit dem 20. April fließt Erdöl in den Golf von Mexiko. Die Schätzungen der täglichen Menge reichen von 1500 Tonnen bis 3400 Tonnen. Ein Vergleich in Güterzügen für meine und Ihre Vorstellungskraft, Kolleginnen und Kollegen: Ein Kesselwagen fasst 60 Tonnen und ein Güterzug zieht ca. 20 solcher Wagen. Nehmen wir den mittleren Wert von 2500 Tonnen, dann strömen täglich zwei Güterzüge mit 20 Kesselwagen Öl in den Golf von Mexiko. Das sind jetzt, nach mehr als sieben Wochen 130.000 Tonnen. Die Versuche des Mineralölkonzerns das ausströmende Öl irgendwie aufzuhalten scheitern bisher. Wir sind so erschrocken, dass wir gar nicht richtig mitbekommen haben, dass am 21. Mai knapp 1000 Kilometer vor der deutschen Küste ein ähnlicher Unfall geschah. Die größte norwegische Bohrinsel "Gullfaks C" musste 89 Mitarbeiter evakuieren. Ein Sicherheitsventil versagte. Mit mehr als 600 Kubikmeter Schlamm konnte das Förderloch versiegelt werden.
Mitte Mai sind an Rügens Nordstränden und wenig später auch vor Usedom etwa 100 Kubikmeter Paraffin angelandet. Das waren mehr als 2000 Küchenmülleimer voll, die von vielen Helfern weggetragen wurden. Die Wasserschutzpolizei vermutetet, dass das Wachs beim Auswaschen eines Schifffrachtraums illegal in der Ostsee entsorgt wurde. Das ist jetzt ein kleines Beispiel für Meeresverschmutzung vor unserer Haustür. Fast unbemerkt passieren die kleine Verschmutzungen täglich überall und belasten in der Summe die Meere ebenfalls weltweit.
Ich habe das schon vor einer Woche gesagt, Eurokrise hin oder her: Unsere natürlichen Lebensgrundlagen befinden sich ebenfalls in einer Krise. Ein wirksamer Meeresschutz duldet keinen Aufschub. Dazu sind klare Prioritäten mit knappen zeitlichen Vorgaben unerlässlich. Und darum werden wir uns als LINKE in den Fachausschüssen bemühen.
20.05.2010
Tonnenweise lagert sich Müll am Meeresboden ab. Die Weltmeere haben die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht. Eine Notbremse muss gezogen werden.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 22.04.2010
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
„Das unendliche Lächeln des Meeres“ ist der Titel einer interessanten Fotoausstellung, die zur Zeit in Bad Saarow zu sehen ist. Eine Begegnung mit Orten und Momenten für die Seele. So las sich das gestern in der Presse und so nähere ich mich auch am liebsten dem Meer. Das klappt auch immer wieder mit der Faszination, wenn ich davor stehe.
Dabei wissen wir alle, dass der Schein trügt, doch keiner will am Strand oder in der kleinen Kneipe am Hafen beim „frischen Fisch“ daran denken. Und wenn doch, dann haben wir es uns so schlimm nun wirklich nicht vorgestellt.
Die Umweltkatastrophe im Golf von Mexiko wird immer bedrohlicher. Vier Wochen nach dem Untergang der Bohrinsel konnte der Ölaustritt noch nicht gestoppt werden. Ganze Meeresregionen werden so auf Jahrzehnte hinaus vergiftet. Hinzu kommen auch immer noch Abfälle, man kann sagen jeglicher Art, aus der Schifffahrt. Neben Verklappung von Dünnsäure und den Schwerölrückständen bei der Tankreinigung reicht die Palette bis hin zu radioaktiven Abfällen. Das Meer ein Fass ohne Boden? Nichts zu sehen und doch ein Mülleimer.
Tonnenweise lagern sich Plastiktüten, Styroporreste und alte Fischernetze am Meeresboden ab. Knapp 80 Prozent des Meeresmülls besteht aus Plastik. Verschärfend hinzu kommt die lange Abbauzeit, die bis zu 450 Jahre beträgt. Der Plastikmüll wird oft mit der Nahrung ausgenommen und ist dann für viele Meerestiere lebensbedrohlich.
600.000 Kubikmeter Müll in der Nordsee machen sie zu einem der mit am stärksten verschmutzten Meere. Und 20.000 Tonnen kommen jährlich dazu!
Die Weltmeere haben die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht. Eine Notbremse muss gezogen werden. Die europäische Meeresstrategie fordert von den Mitgliedsstaaten, das Müllvorkommen in ihren Meeresregionen zu bewerten und die Einträge dahingehend zu regulieren, dass 2020 ein guter Umweltzustand der Meeresökosysteme hergestellt ist.
Das Ziel ist gesetzt, den Weg dahin müssen die Mitgliedstaaten gehen.
Die LINKE unterstützt den Antrag der Fraktion der GRÜNEN. Damit ist ein guter erster Aufschlag vorgegeben. Um einen Schritt weiterzukommen, sollen aber aus unserer Sicht klare Prioritäten mit zeitlichen Vorgaben dafür festgelegt werden, was wir wann für den Meeresschutz vor unserer Haustür tun werden. In dem Antrag finden sich durchaus praktikable Vorschläge.
Aber all das ist nicht ausreichend, um die Meere umfassend zu schützen. Initiativen zur Minderung der Belastungen durch die Seeschifffahrt sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene müssen weiter vorangetrieben werden. Oder nehmen wir nur das Stichwort Emissionen im Schiffsverkehr. Auch da sollte man uns nicht ausschließlich auf technische Lösungen konzentrieren. Es geht auch um Maßhalten beim Ressourcenverbauch, wenn wir an den Besorgnis erregenden Zustand der Fischbestände denken. Deshalb sind auch weitergehende Reformen in der gemeinsamen Fischereipolitik erforderlich.
Der Antrag verweist auf viele Defizite und es wird klar, dass ein umfassender Meeresschutz keinen Aufschub mehr duldet.
20.05.2010
Durch den Klimawandel gewinnt die Wasserrückhaltung in der Landschaft immer mehr an Bedeutung, insbesondere für wasserabhängige Lebensräume, wie Feuchtgebiete, Moore und Auen mit ihrer speziellen Artenvielfalt.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 22.04.2010
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss…“
Dieses kämpferische Zitat ist der Begründung der EU-Kommission zur Wasserrahmenrichtlinie entnommen.
Die Richtlinie verpflichtet alle EU Staaten, aus gutem Grund, wie ich meine, sich um das Wasser in ihrem Land zu kümmern. Das Ziel dabei ist, einen guten ökologischen und chemischen Zustand für oberirdische Gewässer und eine gute Qualität des Grundwassers zu erreichen. Um es verkürzt zu sagen, es geht um einen naturnahen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt. Durch den Klimawandel gewinnt die Wasserrückhaltung in der Landschaft immer mehr an Bedeutung, insbesondere für wasserabhängige Lebensräume, wie Feuchtgebiete, Moore und Auen mit ihrer speziellen Artenvielfalt.
Wir haben das Jahr der biologischen Vielfalt und in dieser Woche auch noch den internationalen Tag der biologischen Vielfalt.Da darf und muss man, trotz aller schwergewichtiger politischer Debatten zur Rettung des Euro, auch einmal über die Rettung unserer Lebensgrundlagen nachdenken und sprechen.
Der Landschaftswasserhaushalt gehört zweifelsohne dazu und benötigt dringend einen Schutzschirm.Im Gegensatz zu dem Rettungspaket für den Euro, ist die Wirkung der Maßnahmen für einen naturnahen Landschaftswasserhaushalt bekannt.
Der Antrag der SPD zum naturnahen Wasserhaushalt und der Antrag der Fraktion der GRÜNEN zum Auenschutz sind kleine Rettungspakete, wenn sie umgesetzt werden.
Ein naturnaher Landschaftswasserhaushalt bedeutet auch funktionstüchtige Moore als Lebensraum für viele heimische Arten. Gleichzeitig binden intakte Moore CO2 und leisten damit eine Beitrag zum Klimaschutz.
Mit naturnahen Flussauen wird der Hochwasserschutz verbessert, weil den Flüssen mehr Raum gegeben wird. Das können Sie sich, Kolleginnen und Kollegen, einzigartig für Deutschland in Brandenburg bei Lenzen an der Elbe ansehen. Der 6 km lange neue Deich wurde 1.300 m landeinwärts verlegt. So entstanden 425 Hektar neue Überflutungsflächen für die Elbe. Die Schlitzung des alten Deiches ermöglicht an sechs Stellen einen ungesteuerten Wassereintritt in das Gebiet. So regenerieren sich jetzt verschiedene Lebensräume wie Auwald, Auengewässer oder halboffene Weidelandschaft. Die Menschen zeigen mit Stolz, wie sich ihre Landschaft in den letzten Jahren verändert hat und wie vielfältig sich die Pflanzen- und Tierwelt entwickelt. Es gibt viel zu sehen, auf dem neuen Deich über den der Elberadweg führt. Kranich und Schwarzstorch brüten hier. 300 Hektar naturnaher Auwald wachsen nach Initialpflanzungen vor etwa 10 Jahren.
Bei Hochwasser kann die neue Überflutungsfläche zusätzlich rund 15 Millionen Kubikmeter Wasser speichern. Im Moment wäre mir bei der Hochwasserwarnung wohler, Kolleginnen und Kollegen, wenn es auch an der Oder mehr Platz für Wasser gäbe. Genau das kann man vielleicht bald mit einem Auenschutzprogramm erreichen.
22.04.2010
Bundesregierung benötigt einen Fahrplan und einen konkreten Zeitpunkt, um das Ziel zu erreichen, 5 Prozent der deutschen Waldflächen bis 2020 als Naturwalderbe dauerhaft dem Prozess einer natürlichen Entwicklung zu überlassen.
Rede zu Protokoll der Plenarsitzung am 22.04.2010
Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Warum ist es wichtig, ein Naturwalderbe in Deutschland zu schaffen? Weil es direkt unsere Zukunftsfrage berührt, wie schaffen wir die Anpassung an die Klimaveränderung, an die Wasserverknappung und an die immer noch rückläufige Biodiversität. Uns fehlen nicht die Visionen von einem intakten Naturhaushalt und auch nicht die erforderlichen Kenntnisse. Das alles wird in der 2007 von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aufgezeigt. Die Konsequenz zum klaren Handeln ist, was fehlt.
Für den Wald bedeutet die nationale Strategie, dass sich Vielfalt, Struktur und Dynamik der heimischen Wälder bis zum Jahre 2020 weitgehend verbessern sollen. Die Frage nach dem Wie bleibt offen. Bisher ist leider kein Roter Faden erkennbar. Immerhin ein substanzielles Ziel wurde festgeschrieben: „2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 Prozent der Waldfläche“. Das ist erst einmal eine starke Aussage, aber auch hier erkennt man keine konkrete Herangehensweise.
Die Bundesregierung benötigt offensichtlich einen Fahrplan. Einen Fahrplan, der die zeitlichen und inhaltlichen Schritte vorgibt, um das Ziel zu erreichen, 5 Prozent der deutschen Waldflächen bis 2020 als Naturwalderbe dauerhaft dem Prozess einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Deshalb unterstützen wir den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Das Ziel – die Schaffung von 5 Prozent Naturwalderbe – steht für uns außer Frage, und wir folgen den Argumenten des Antrages weitgehend. Als vordringliche Aufgabe sehen wir für ein so weitreichendes Vorhaben ein Umsetzungskonzept. So wollen wir auch das Wort „zeitnah“ in dem Antrag durch einen konkreten Zeitpunkt ersetzen. Einen Zeitpunkt, bis zu dem eine Bestandsaufnahme der bisher dauerhaft aus der Nutzung genommenen Wälder vorgelegt wird. Die Größen der Waldareale mit ihren charakteristischen Lebensraumtypen bilden für uns die Grundlage für ein Umsetzungskonzept.
Es gibt noch viele Fragen zur Herangehensweise und zu den Maßnahmen. Diese hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag angesprochen. Neben den Maßnahmen zur Erreichung des Naturwalderbezieles muss die Bundesregierung auch die berechtigten Befürchtung der Holzwirtschaft aufgreifen. Neben sinkenden Umsätzen werden steigende Holzimporte aus schutzwürdigen Wäldern anderer Länder erwartet, womit wiederum nur ein Verschieben von Problemen stattfinden wird.
Für die Zeit bis zur Schaffung eines deutschen Naturwalderbes, gebietet schon der gesunde Menschenverstand, die weitere Privatisierung bundeseigener Wälder auszusetzen – von berechtigten Ansprüchen abgesehen. Eine entsprechende Vereinbarung mit Ländern und Kommunen muss gefunden werden.
Einen letzten Punkt möchte ich noch erwähnen. Die Zusammenfassung der Naturwalderbeflächen in einem eigenen Pool begrüßen wir sehr, sehen aber zu dessen Verwaltung die Gründung eines eigens dafür vorgesehenen Dachverbandes als nicht erforderlich an. Sinnvoll ist doch, eine geeignete, bereits bestehende Struktur mit dieser Aufgabe zu betrauen.
24.03.2010
Am vergangenen Freitag, dem 19.03.2010, besuchte Sabine Stüber die Mitgliederversammlung des Kreissportbundes Barnim und hielt folgendes Grußwort:
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Gäste,
ich freue mich sehr, heute hier bei Ihnen zu sein, und bedanke mich ganz herzlich für die Einladung.
Auch wenn meine eigenen sportlichen Leistungen sich eher auf das Hin- und Herhetzen zwischen den vielen Terminen beschränken, nimmt doch der Sport einen großen Stellenwert unter den Freitzeitaktivitäten ein.
Wenn ich mir anschaue, dass unter dem Dach des Kreissportbundes mehr als 190 Sportvereine mit mehr als 50 Sportarten vertreten sind, dann finde ich das sehr beachtlich und es lässt erkennen, dass viele Menschen das Bedürfnis nach Bewegung und sportlichem Wettstreit haben.
Sport verbindet, ob es unterschiedliche Generationen betrifft oder das Miteinander beim Teamspiel. Und für jeden ist etwas dabei, ob Aerobic, Schwimmen, Fußball oder Schach, um nur einige Sportarten zu nennen.
Der Kreissportbund Barnim leistet Großartiges für die Entwicklung und Förderung des Sports. Die vielen jährlichen sportlichen Höhepunkte sind weit über den Barnim hinaus bekannt und beliebt. Mir fallen da die Barnimer Sportwochen ein, die regelmäßig hunderte Sportfans anlocken. Oder die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens sowie die jährliche Wahl zur Sportlerin bzw. zum Sportler des Jahres.
Ganz besonders hervorheben möchte ich das Engagement im Behindertensport. Hier erzielen Sie nicht nur Erfolge für die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden der behinderten Menschen, sondern durch die Integration werden auch das Selbstbewusstsein gestärkt und soziale Kontakte vertieft. Ich weiß, dass das jährliche Integrationssportfest von vielen hundert sportbegeisterten Menschen jeden Alters - ob mit oder ohne Behinderung - besucht und mit Spannung erwartet wird. Hier werden Berührungsängste ganz real abgebaut.
Wenn ich an den Sport im Barnim denke, fällt mir aber sofort noch eine Veranstaltung ein: Der Eberswalder Stadtlauf. Aus meiner Sicht eine Veranstaltung der Superlative, und ich bin gespannt, ob die Teilnehmerzahlen vom letzten Jahr - mit mehr als 1000 - in diesem Jahr noch übertroffen werden.
Man sieht also, der Kreissportbund bewegt den Barnim! Doch das alles ginge nicht ohne Ihre engagierte Arbeit. All die Veranstaltungen müssen organisiert, vorbereitet und koordiniert werden.
Dafür möchte ich mich bei Ihnen bedanken. Egal ob haupt- oder ehrenamtlich, jede und jeder Aktive ist hier wichtig.
Wie einige von Ihnen sicher wissen, bin ich auch Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Barnim.
Aus dieser Arbeit heraus ist mir natürlich bewusst, wie wichtig der Vereinssport gerade für Kinder und Jugendliche als sinnvolle Freizeitgestaltung ist. Man trifft Gleichgesinnte, um gemeinsam Spaß zu haben. Dabei lernt man auch, dass Erfolge toll und Niederlagen gar nicht so schlimm sind.
Besondere Erwähnung finde ich, bedarf auch Ihr Engagement gegen rechte Gewalt mit dem „Sportlerstammtisch gegen Rechts“. Wir alle gemeinsam sind in der Pflicht, uns gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zu wehren. Und wir dürfen es nicht zulassen, dass Rechtsextreme versuchen, unsere Vereine als Plattform für Ihr Gedankengut zu missbrauchen.
Ihnen, meine Damen und Herren, wünsche ich für das kommende „Sportjahr“ wieder Bestleistungen und Rekorde. Dass Sie das schaffen, da bin ich mir sicher. Für die heutige Mitgliederversammlung wünsche ich viel Erfolg und interessante Gespräche.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
04.03.2010
Die LINKE für erweiterten Gebietsschutz des Wattenmeers. Während der Bundestagssitzung am 04.03.2010 legte die LINKE den Finger auf die Wunde und lehnte den Antrag der Regierungskoalition zur 11. Trilateralen Wattenmeer-Konferenz ab.
Auszug aus dem Stenografischen Bericht der Plenarsitzung am 04.03.2010
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Das Wattenmeer im Gezeitenwechsel der Nordsee mal Land, mal Meer ist mit 10 000 Quadratkilometern das größte Küstenfeuchtgebiet Europas. Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, würdigen in Ihrem Antrag den einzigartigen Naturwert mit seiner enormen Artenvielfalt. Zu Recht benennen Sie Erfolge, auf die wir stolz sein können. Seit 1982 arbeiten Dänemark, Deutschland und die Niederlande zusammen, um diesen Naturraum zu schützen. Dabei wurde viel erreicht, von der Unterschutzstellung bis zur gemeinsamen Nominierung des Wattenmeeres für die Welterbeliste und der Anerkennung als Weltnaturerbe. Die Arbeit soll weitergeführt, entwickelt und natürlich auch finanziert werden.
Alles, was Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, können wir nur unterstützen bis auf einen, aus unserer Sicht leider keinen kleinen Widerspruch; fast könnte man es überlesen. Ich zitiere: Deshalb unterstützt der Deutsche Bundestag die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegen eine Ausdehnung des PSSA-Gebietes ... über das Wattenmeer-Kooperationsgebiet hinaus.
In der trilateralen Zusammenarbeit konnte man sich lange nicht zu einem Schutz des Wattenmeeres vor möglichen Folgen der Schifffahrt einigen,
(Ingbert Liebing (CDU/CSU): Quatsch!)
bis zur Havarie des Frachters „Pallas“ vor Amrum 1998. Nur rund 100 Tonnen Öl kosteten 16 000 Seevögel das Leben. 2001 einigten sich die drei Staaten darauf, für das Wattenmeer den Status als „Besonders Empfindliches Meeresgebiet“ bei der IMO, der UN-Organisation für die weltweite Regelung der Schifffahrt, zu beantragen. Diesen Status erhalten nur Gebiete mit einer besonders hohen ökologischen Bedeutung, die von der Schifffahrt durch Verschmutzung gefährdet werden können. Die südliche Nordsee gehört dazu. Sie ist eines der weltweit am stärksten befahrenen Meeresgebiete.
Der Gebietsschutz geht allerdings bisher nicht über die Weltnaturerbefläche hinaus, und man konnte sich auch noch nicht über zusätzliche Schutzmaßnahmen verständigen. Die bestehenden Maßnahmen wurden als ausreichend eingestuft.
Was heißt das, Kolleginnen und Kollegen? Das heißt, dass mit diesem Antrag, über den wir heute hier befinden, das Signal für die künftige Arbeit der trilateralen Wattenmeerkooperation doch recht dürftig ausfällt; denn neben der Unterstützung all der durchaus wichtigen Maßnahmen wird der grundsätzliche Schutz des Wattenmeeres, die Einrichtung einer Pufferzone um das eigentliche Weltnaturerbe, explizit ausgeschlossen. Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil Deutschlands ist wie in vielen Fällen die eher fadenscheinige Begründung.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Wattenmeer braucht mehr Schifffahrtsschutz als bisher. Der Schiffsverkehr auf dem Hauptstrom parallel zum deutschen und niederländischen Wattenmeer wird weiter zunehmen. Ich möchte mir den Wettbewerbsnachteil für den deutschen Tourismus und die Fischerei an der Nordsee nach einer jederzeit möglichen Havarie gar nicht vorstellen.
Umwelt- und Schifffahrtsverbände machen immer wieder Vorschläge und fordern seit Jahren ein umfassendes Schiffsverkehrsmanagement. Hinzu kommt die Forderung nach einer Erweiterung der Schutzzone und deren Einstufung als „Besonders Empfindliches Meeresgebiet“. Dem schließen wir uns als Linke an. Den Antrag in der jetzigen Form lehnen wir ab.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir erwarten von der Bundesregierung, mit ihren Vorschlägen den gegenwärtigen Erfordernissen mit einem Blick in die Zukunft gerecht zu werden.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN)
21.01.2010
Klimaschutz ist ohne Naturschutz nicht möglich und umgekehrt. Sie bedingen einander.
Nichts tun wird am teuersten, zu wenig tun wird kaum billiger. Der Schutz der Biodiversität ist der preiswerteste Klimaschutz. Täglich verschwinden 150 Arten der Tier und Pflanzenwelt.
Auszug aus dem Stenografischen Bericht der Plenarsitzung am 21.01.2010
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon mehrfach gesagt: Die Konferenz von Kopenhagen ist grandios gescheitert. Wer hierfür nur China oder einige lateinamerikanische Entwicklungsländer verantwortlich macht, betreibt unverantwortliche Desinformation. Halten wir fest: Die Minderungsangebote der Industrieländer bewegten sich zwischen dem Start der Konferenz und ihrem Ende keinen Zentimeter. Selbst um das 2-Grad-Ziel überhaupt noch einhalten zu können, sind die vorgelegten Angebote des Nordens völlig unzureichend.
(Beifall bei der LINKEN)
In der Summe machen sie auch bei der gutwilligsten Interpretation weniger als 20 Prozent Minderung bis 2020 gegenüber 1990 aus. Mindestens 25 bis 40 Prozent weniger Treibhausgase sind aber die naturwissenschaftliche Messlatte.
Die großen Schwellenländer hingegen haben nationale Aktionspläne vorgelegt, deren Ziele sogar am oberen Rand des vom IPCC vorgegebenen Korridors liegen. Versagt haben also in erster Linie die Industriestaaten, die EU mit ihren 20 Prozent genauso wie die USA, die praktisch nur 4 Prozent Minderung angeboten haben. Zudem haben die EU und auch Deutschland signalisiert, dass die Finanzangebote an den Süden mit dem – bisher unerfüllten – Versprechen einer höheren Entwicklungshilfe verrechnet werden sollen. Es ist kein Wunder, dass so Misstrauen entsteht und dass Verhandlungen in der Sackgasse enden.
Neben dem verpatzten Klimagipfel gab es in diesem Monat noch ein Ereignis, das unserer ungeteilten Aufmerksamkeit bedarf: das von den Vereinten Nationen für 2010 ausgerufene Internationale Jahr der biologischen Vielfalt.
(Beifall bei der LINKEN)
Der weltweite dramatische Artenschwund sollte bis 2010 gestoppt werden. Das war das global vereinbarte Ziel; aber es wurde nicht annähernd erreicht. Im Gegenteil: Wir gehen in die entgegengesetzte Richtung. In der Auftaktveranstaltung am 11. Januar hier in Berlin stellte die Bundeskanzlerin in ihrer Rede eindeutig fest, dass wir einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt und ihre nachhaltige Nutzung jetzt brauchen und nicht irgendwann, aber das sei schwierig. Da stimmen wir Linke der Bundeskanzlerin einmal zu.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das passiert nicht oft!)
Nur sagen wir nicht „aber“, sondern „auch wenn es schwierig ist“; denn es geht um unsere Lebensgrundlagen.
Von der Wissenschaft erreichte uns, auf den Punkt gebracht, die Botschaft: Klimaschutz ist ohne Naturschutz nicht möglich – und umgekehrt. Beides bedingt einander.
Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum Geld. Nichts zu tun, ist am teuersten. Zu wenig zu tun, wird kaum billiger. Der Schutz der Biodiversität ist der preiswerteste Klimaschutz. Täglich verschwinden 150 Arten der Tier- und Pflanzenwelt. Investieren wir weltweit in den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, so ist das sowohl eine Maßnahme zur Reduzierung der Treibhausgase als auch zum Schutz der Lebensräume vieler Arten. Das sind Synergien zwischen Klima- und Artenschutz, die wirtschaftlich ausgesprochen effizient sind.
(Beifall bei der LINKEN)
Es ist ebenfalls unklar, welchen Beitrag Deutschland zu einem Schnellstart-Klimaschutzprogramm im globalen Süden leisten will. Im Bundeshaushalt 2010 sind für den Schutz des Klimas und der Artenvielfalt im Ausland 120 Millionen Euro vorgesehen. Wir denken, das ist zu wenig. Hinzu kommt, dass diese 120 Millionen Euro vor allem in große Schwellenländer fließen sollen. Besonders durch den Klimawandel verwundbar sind jedoch ärmere Länder. Deshalb muss das Geld auch dorthin fließen. Das Geld für Klimaschutzmaßnahmen mit der Entwicklungshilfe zu verrechnen, lehnen wir Linke ab.
(Beifall bei der LINKEN)
Das ist reine „Verniebelungstaktik“.
Unser Vorschlag: Auch in Anbetracht der besonderen Verantwortung, die Deutschland mit dem Vorsitz der UN-Konvention zur biologischen Vielfalt, CBD, noch bis zum Herbst dieses Jahres hat, sollten im Jahr 2010 mindestens 200 Millionen Euro für Klimaschutzmaßnahmen im Ausland zur Verfügung gestellt werden.
Eine letzte Bemerkung. Der Haushalt des BMU macht gerade einmal 0,3 Prozent des Gesamthaushalts aus. Somit ist die Suche nach Ausgabenminderungsmöglichkeiten aussichtslos. Daher kann es bei den zu lösenden Aufgaben einzig und allein um eine Aufstockung des Haushalts gehen.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN)
Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Stüber, das war Ihre erste Rede im Hohen Hause. Wir gratulieren Ihnen dazu recht herzlich und wünschen Ihnen Erfolg für Ihre Arbeit.
(Beifall)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Hans-Josef Fell.
(Michael Kauch [FDP]: Der Beste von den Grünen!)