
(Prenzlau, 07.06.2011) Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Uckermark, Sabine Stüber (DIE LINKE), mitteilte, hat die Deutsche Bahn – entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht – den Beinahezusammenstoß zweier Züge auf der Strecke Angermünde–Szczecin bei Tantow am 23.02.2011 „irrtümlich“ nicht gemeldet. Die für solche Fälle zuständige Zentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) beim Eisenbahn-Bundesamt erfuhr von diesem Ereignis nur durch die Bundespolizei, die wiederum von besorgten Tantower Bürgerinnen und Bürgern informiert wurde, welche den Beinahezusammenstoß bemerkt hatten.
Die Bundesregierung will aus dem hier offenkundig gewordenen Verstoß der Deutschen Bahn gegen die Meldepflicht jedoch keine Konsequenzen ziehen, da sie der Auffassung ist, die Verantwortlichen der Bahn hätten weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Frau Stüber sieht dies anders: „Wenn es eine Pflicht der Deutschen Bahn gibt, Beinaheunfälle dem Eisenbahnbundesamt zu melden, dann stellt ein Verstoß hiergegen sehr wohl eine Pflichtverletzung der Verantwortlichen dar. Entweder kennen diese die entsprechenden Vorschriften nicht, oder sie haben den Beinaheunfall bewusst nicht gemeldet. Beides muss zwingend zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Deutsche Bahn AG führen, schon um in Zukunft weitere Verstöße gegen die Meldepflicht für Beinaheunfälle zu verhindern.“
Erfreulich ist, dass die EUB aufgrund der Anfrage von Sabine Stüber prüft, „ob und inwieweit“ Definitionen der Allgemeinverfügung zum Melden von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb eindeutiger gefasst werden müssen, um Irrtümer auszuschließen.
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