Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 058 (Uckermark-Barnim I)
Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und im Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss ist die zentrale Einrichtung des Parlaments zur Behandlung aller an den Deutschen Bundestag gerichteten Petitionen (Beschwerden über Bundesbehörden sowie Bitten zur Bundesgesetzgebung). Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Für die Inanspruchnahme dieses außergerichtlichen Rechtsbehelfs ist weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch Volljährigkeit erforderlich. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich.
Der Petitionsausschuss ist ein parlamentarischer Ausschuss, der sich mit Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern befasst, die sich von einer Bundes- oder Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Auch Bürger, die Anregungen für Änderungen bestehender Gesetze haben, können sich mit Petitionen an den Petitionsausschuss des zuständigen Gesetzgebers wenden. Der Petitionsausschuss bildet daher eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Bevölkerung.
Wie sich Gesetze auf den Bürgerinnen und Bürger auswirken, erfährt also der Petitionsausschuss aus erster Hand. Damit ist er ein Seismograph, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Allerdings führt nur ein Bruchteil der Eingaben an den Petitionsausschuss des Bundestages erfolgreich zu einer Gesetzesänderung. So erreichen pro Jahr etwa 18.000 Eingaben und Beschwerden den Petitionsausschuss. Annähernd jedes zweite Schreiben verlangte nach einer Änderung falsch oder fehlerhaft empfundener Gesetze, erfolgreich waren davon aber nur sehr wenige. Die meisten Beschwerden gehen zur Arbeits- und Sozialordnung ein, gefolgt von den Bereichen Justiz und Gesundheitswesen.
Wie reicht man nun Petitionen ein? Das Petitionsrecht muss mühelos in Anspruch genommen werden können: Es gibt daher auch keine Formvorschriften, wie eine Petition einzureichen ist, oder gar Vordrucke. Allein Absenderadresse und Unterschrift genügen. Bei Online-Petitionen über das bundestagseigene Formular ist eine elektronisch Unterschrift ausreichend. Übrigens: Massenpetitionen mit mehr als 50.000 Unterschriften erfordern eine öffentliche Anhörung und erzeugen somit natürlich auch höhere mediale Aufmerksamkeit. Weitere spannende Infos sind unter www.petition24.de zu finden.
Einzelheiten zur Ausgestaltung des Petitionsrechts, zu den verschiedenen Möglichkeiten eine Petition einzureichen sowie Informationen über öffentliche Petitionen, Hinweise und Formulare finden Sie unter www.bundestag.de/petitionen.
Kontakt:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 35257
Fax: +49 (0)30 227 36053
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