Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 058 (Uckermark-Barnim I)
Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und im Petitionsausschuss

25.01.2012 Aus dem Bundestag

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zu Untersuchungsausschuss vorgelegt

Die fünf Bundestagsfraktionen haben einen Antrag (17/8453) auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Neonazi-Mordserie vorgelegt, der am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung steht. Nach der gemeinsamen Vorlage der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sollen dem Gremium elf ordentliche Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören. Davon sollen jeweils die Unions-Fraktion vier Mitglieder stellen, die SPD-Fraktion drei, die FDP-Fraktion zwei und die Links- sowie die Grünen-Fraktion je ein Mitglied.

Wie es in dem Antrag weiter heißt, soll sich der Untersuchungsausschuss „ein Gesamtbild verschaffen zur Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund‘, ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern sowie dazu, warum aus ihren Reihen so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten“. Auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse soll der Ausschuss zudem „Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus ziehen und Empfehlungen aussprechen“.

Dazu soll der Untersuchungsausschuss der Vorlage zufolge klären, „welche Informationen den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden vom 1. Januar 1992 bis zum 8. November 2011 zu den Personen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, zu den sie unterstützenden Personen und Organisationen sowie zu den der Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund‘ oder ihren Mitgliedern zugeordneten Straftaten vorlagen oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten vorliegen müssen“. Geklärt werden soll auch, wie diese Erkenntnisse jeweils in den Behörden bewertet wurden, wie sie „gegebenenfalls zum damaligen Zeitpunkt sachgerecht hätten bewertet werden müssen und welche Aktivitäten durch die Behörden hinsichtlich dieser Personen und Straftaten jeweils erfolgten oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten erfolgen müssen“. Zudem soll der Ausschuss laut Antrag unter anderem prüfen, ob und wie die Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt „in allen Bereichen (Repression, Prävention, Sensibilisierung der verantwortlichen Stellen) verbessert werden muss und kann“.

Experten äußern sich zu einer möglichen Einführung von Cannabis-Clubs

Mit der Forderung nach Legalisierung des Cannabiskonsums in so genannten Cannabis-Clubs hat sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Mittwochnachmittag beschäftigt. Anlass war ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196), mit dem die Abgeordneten erreichen wollen, den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch zu legalisieren. Während laut Vorlage der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.

Insgesamt neun Experten standen den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses in der eineinhalbstündigen Befragung Rede und Antwort. Im Zentrum stand dabei vor allem das Für und Wider der möglichen Einführung von Cannabis-Clubs. Laut Linksfraktion sollen sie im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Cannabis-Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.

Professor Dr. Rainer Thomasius vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gab eingangs zu bedenken, dass „kein Zweifel“ daran bestünde, dass Cannabis zu einer „physischen und psychischen Abhängigkeit“ führe. Bei zehn Prozent aller Cannabis-Konsumenten in Deutschland bestehe eine körperliche Abhängigkeit.

Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main pflichtete ihrem Vorredner bei. Nach Ansicht der Juristin sei eine Legalisierung des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen „nicht angezeigt“. „Das Festhalten des Gesetzgebers an der Verbotsentscheidung in Bezug auf Cannabis erscheint umso mehr geboten, da in den letzten Jahren bei illegalen Cannabisprodukten im Wege genetischer Umformung (Züchtung) kontinuierlich der Wirkstoffgehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) intensiviert wurde“, heißt es in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft.

Der Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V., Hans-Günther Meyer-Thompson sagte, dass „ein Blick in die Kinder- und Jugendpsychiatrie dazu geführt“ habe, dass man „Cannabis neu bewerten“ müsse. „Durch fortgesetzte Kriminalisierung hat sich ein neuer Markt aufgetan“, erklärte er. „Die Händler steigern den Gehalt an THC“ mit einer neuen „Gewächshausgeneration“.

Der Wirkstoffgehalt sei bereits auf „einen Gehalt von mehr als zehn Prozent THC“ in Cannabispflanzen und -erzeugnissen gestiegen, führte Dr. Rainer Dahlenburg, Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt, weiter aus. Im Straßenverkehr relevante Ausfallerscheinungen würden bei den Konsumenten bereits bei nur einem Nanogramm THC im Blut eintreten, sagte er. Das entspreche 0,5 Promille Alkohol im Blut.

Dagegen vertrat Dr. Raphael Gaßmann von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. die Auffassung, dass es schwer sei, einen Vergleich zwischen Cannabis und Alkohol zu ziehen. Während Alkohol aggressiv mache, würden Cannabis-Konsumenten „ruhig und entspannt“ werden.

„Der Schwarzmarkt verhindert die Kontrolle, sowohl der Quantität als auch der Qualität“, sagte Dr. Nicole Krumdiek von der Universität Bremen. Außerdem würde das Cannabis-Verbot den Handel und den Konsum synthetischer Kräutermischungen als Cannabis-Ersatz fördern.

Der Vertreter des Deutschen Hanf Verbands, Georg Wurth, stellte heraus, dass in Deutschland zwar in allen Bundesländern der Besitz von sechs Gramm Cannabis straffrei sei (in manchen Bundesländern sind sogar bis zu 15 Gramm Besitz geduldet), in manchen Bundesländern jedoch schon beim Besitz von zwei Gramm Haus- und Körperdurchsuchungen durchgeführt würden. Davor müsse man die Konsumenten, die zumeist sehr jung seien, schützen, sagte er weiter.

Staatsanwalt Jörn Patzak aus Trier entgegnete den Befürwortern der Legalisierung, dass Cannabis weiterhin eine Einstiegsdroge sei. „Fast jeder, der später Kokain oder ähnliches konsumiert, hat mit Cannabis angefangen“, warnte er.

In Holland sind die „Coffeeshops gut geführt, sie halten sich an die Regeln“, sagte Rolf Hüllinghorst, ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. Das sei nicht das Problem. Problematisch sei aber die Einhaltung des Jugendschutzes, erklärte er. Denn die Cannabis-Clubs dürften erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren betreten werden. Das müsse zuverlässig kontrolliert werden.

Dipomatische Beziehungen zu Palästina

Die Fraktion DIE LINKE fordert eine Aufwertung der diplomatischen Beziehungen zu Palästina. Die Bundesregierung soll „unverzüglich“ mit der palästinensischen Autonomiebehörde Verhandlungen über die gegenseitige Aufwertung des Status der deutschen und der palästinensischen Generaldirektionen aufnehmen. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (17/8375 ). Ferner seien die bisherigen diplomatischen Vertretungen beider Länder zu regulären diplomatischen Missionen aufzuwerten und der jetzigen Generaldelegation Palästinas in Deutschland der Rang einer „Mission Palästinas“ zu verleihen. Zur Begründung heißt es, eine Aufwertung der diplomatischen Vertretungen sei ein Signal für das angestrebte Ziel der zwischen den Konfliktparteien auszuhandelnden Zwei-Staaten-Lösung. Sie unterstütze den Aufbau eines lebensfähigen, demokratischen, in Frieden und Sicherheit an der Seite Israels existierenden palästinensischen Staates.

Konsequenzen aus dem Pollen-Urteil zum Schutz der Imker

Die Fraktion DIE LINKE interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (17/8333) dafür, wie die Bundesregierung die Belange der Imkerei angesichts der Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft schützen will. Nachdem im Herbst 2011 der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt hat, dass mit transgenen Pollen verunreinigter Honig nicht verkehrsfähig ist und vernichtet werden muss, fordert die Linksfraktion die Regierung dazu auf, Schlüsse aus dem Urteil zu ziehen.

(Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz, PuK 2)

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