Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 058 (Uckermark-Barnim I)
Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und im Petitionsausschuss

24.01.2012 Aus dem Bundestag

Linke will Rente mit 67 stoppen

Die Fraktion DIE LINKE unternimmt erneut einen Vorstoß, um die Rente mit 67 auszusetzen. In einem Antrag (17/8380) verlangt sie, die Rente mit 67 sofort auszusetzen, weil die Einschnitte für die Rentner erheblich seien. Angesichts der Arbeitsmarktlage würden auch Befürworter der Rente mit 67 die Ansicht vertreten, dass sie derzeit so nicht umgesetzt werden darf, schreiben die Abgeordneten. Es sei fünf nach zwölf. Allein im Januar könnten bis zu 35.000 Menschen von den Rentenkürzungen betroffen sein. Während die zusätzlichen Abschläge in diesem Monat noch bei 0,3 Prozent liegen, würden sie bis März bereits auf 0,9 Prozent steigen. Nicht einmal 10 Prozent der 64-Jährigen hätten jedoch noch eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle, rechnen die Abgeordneten vor. Deshalb sei die Rente mit 67 eine sozial ungerechte Rentenkürzung.

Debatte über Beobachtung der LINKS-Fraktion durch den Verfassungsschutz

Der Bundestag debattiert in dieser Woche in einer Aktuellen Stunde über die die Beobachtung von 27 Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE durch den Verfassungsschutz. Die von der LINKS-Fraktion beantragte Debatte ist für Mittwochnachmittag im Anschluss an die Fragestunde angesetzt. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel „Zweifelhafte Überwachung von 27 MdB der Fraktion DIE LINKE durch den Verfassungsschutz“.

LINKE will mehr Mitsprache des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundespolizei

Die Fraktion DIE LINKE dringt auf mehr Mitsprache des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundespolizei. In einem Antrag (17/8381) fordert sie von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vorzulegen. Darin soll der Vorlage zufolge „statt eines bloßen Rückholrechts“ für Auslandseinsätze und Auslandsmissionen der Bundespolizei nach Paragraf 8 des Bundespolizeigesetzes eine Zustimmungspflicht des Bundestages festgeschrieben werden. Für Auslandsverwendungen von Polizeibeamten nach Paragraf 65 des Gesetzes soll nach dem Willen der Abgeordneten „eine Pflicht zu konkreter Vorabinformation des Bundestages festgeschrieben und ein Recht des Bundestages auf Rückruf eingeführt“ werden. In der Begründung schreibt die Fraktion, die Informations- und Mitwirkungsrechte des Bundestages würden der politischen Bedeutung, die Polizeieinsätzen zukomme, nicht gerecht. Auslandseinsätze von Polizisten hätten sich in der Vergangenheit „trotz umstrittener verfassungsrechtlicher Grundlagen zu einem ursprünglich nicht vorgesehenen Mittel der deutschen Außenpolitik entwickelt“. Die Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben werde dabei jedoch immer schwieriger. Polizeieinsätzen im Ausland könne zudem „eine politische Sensibilität zukommen, der derjenigen von Bundeswehreinsätzen nahekommt“.

Betroffene des sogenannten Radikalenerlasses rehabilitieren

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich 40 Jahre nach Beschluss des sogenannten Radikalenerlasses für eine Rehabilitierung der Betroffenen ein. In einem Antrag (17/8376), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll, verlangen die Abgeordneten, „dass Verfassungsschutzakten, die auf dem Radikalenerlass beruhen, den Verfassungsschutzbehörden entzogen, vollständig im Bundesarchiv erschlossen und den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich gemacht werden“. Zudem müssten „gesetzliche Regelungen zur materiellen Entschädigung der Betroffenen geschaffen werden“. Zur Begründung des Antrages heißt es, trotz der Verurteilung der Berufsverbotspraxis durch den Europäischen Gerichtshof sei nie öffentlich eingestanden worden, „dass der Radikalenerlass Unrecht war“. Zudem seien von dem Erlass Betroffene weder rehabilitiert worden noch hätten sie „Schadenersatz für das erlittene Unrecht“ erhalten. Am 28. Januar 1972 hatten die Regierungschefs der Länder zusammen mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) auf Vorschlag der Innenministerkonferenz beschlossen, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Ziel des umstrittenen Erlasses war es, Menschen mit radikaler Gesinnung nicht im öffentlichen Dienst arbeiten zu lassen. Der Vorlage zufolge wurden 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst aufgrund der sogenannten Regelanfrage an den Verfassungsschutz auf Verfassungstreue durchleuchtet. Dies habe zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst geführt, heißt es in dem Antrag der LINKS-Fraktion. Die Abgeordneten schreiben weiter, die Erlasse auf Länderebene sowie die Regelanfrage seien seit Ende der 1980er Jahre weitgehend abgeschafft worden.

Rechtsextreme Aufmärsche

Rechtsextreme Aufmärsche im vierten Quartal 2011 sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8390). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie viele öffentliche Auftritte der extremen Rechten in diesem Zeitraum stattfanden und bei welchen es zu Straftaten kam.

LINKE fordert Kompromissbereitschaft bei Verhandlungen um EU-Agrarbudget

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (17/8378) die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass das EU-Agrarbudget der Finanzperiode 2014 bis 2020 auf dem Niveau von 2013 unter der Berücksichtigung eines Inflationsausgleichs gehalten wird. Des Weiteren fordert die LINKS-Fraktion, die von der Bundesregierung beschlossenen Begrenzungen des deutschen Finanzierungsanteils am EU-Haushalt zurückzunehmen, wenn dieses einem Kompromiss zur Bereitstellung bedarfsgerechter Finanzmittel im Wege stehen.

Krise am Horn von Afrika nur indirekt durch die internationale Gemeinschaft beeinflussbar

Die Ursachen der Krise am Horn von Afrika sind komplex und zum überwiegenden Teil nur indirekt durch die internationale Gemeinschaft zu beeinflussen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8278) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/8142). Dies gelte für den seit 20 Jahres andauernden Bürgerkrieg in Somalia ebenso wie für die schwierigen regionalpolitischen, geografischen und klimatischen Bedingungen. Vor diesem Hintergrund habe die internationale humanitäre Soforthilfe den Umständen entsprechend „schnell und bedarfsorientiert“ reagiert. In Somalia seien laufende Hilfsmaßnahmen verstärkt und – wo immer möglich – der Radius humanitärer Hilfe in nicht oder nur teilweise erreichbare Regionen erweitert worden. In den Nachbarländern seien laufende Programme der Nahrungsmittelhilfe verstärkt sowie Kapazitäten zur Versorgung zusätzlicher Flüchtlinge aufgebaut worden, schreibt die LINKS-Fraktion.

Keine Unterstützung des kolumbianischen Militärs im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit

Die Bundesregierung wertet das „SerMacarana“-Projekt der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) nicht als Unterstützung des kolumbianischen Militärs. Wie aus einer Antwort (17/8075) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/8075) hervorgeht, dient das Projekt der Förderung einer „transparenten, gerechten und auf breiter Basis“ zu erstellenden Raum- und Umweltordnung unter Beteiligung von Zivilgesellschaft, lokaler Bevölkerung und staatlichen Akteuren. Eine solche Raumordnung sei Voraussetzung, um etwa die Rechtssicherheit des Landbesitzes von Kleinbauern zu verbessern und damit die Grundlage für eine nachhaltige Befriedung der Region zu schaffen. Träger der Maßnahme sei die Regierung des Departments Meta. Das „SerMacarana“-Projekt ist nicht in die Koordinierungsstruktur des „Plans zur integralen Konsolidierung der Region La Macarena“ (PCIM) eingebunden, schreibt die Bundesregierung weiter. Die kolumbianische Regierung unter Präsident Alváro Uribe verfolgt nach Angaben der LINKS-Fraktion mit dem PCIM die Wiederherstellung des staatlichen Gewaltmonopols in der Region, dabei werde die Staatsgewalt vom Militärapparat in zentralen Aufgaben ersetzt. Mehrere Entwicklungsorganisationen wie Miseror und Caritas hätten „eindringlich nahegelegt“ von einer Unterstützung im Rahmen des PCIM abzusehen. Der Entwicklungsplan stehe unter einem sicherheitspolitischen Primat und sei Teil der Aufstandsbekämpfung in der Region, heißt es in der Kleinen Anfrage der LINKEN. Die Region gilt laut Fragestellern als Zentrum des Kokaanbaus und als Operationsgebiet von paramilitärischen Gruppen, die in Herstellung und Handel von Drogen involviert sind.

Zuckerrohranbau in Nicaragua

Der Zuckerrohranbau in Nicaragua steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/8304). Das Unternehmen „Nicaragua Sugar Estates Limited“ (NSEL) erhielt nach Darstellung der Linken 2006 ein langfristiges Darlehen der Deutschen Entwicklungsgesellschaft (DEG) in Höhe von 10 Millionen US-Dollar zur Steigerung der Erträge. Die Abgeordneten fragen unter anderem, welche Kenntnisse die Bundesregierung davon hat, dass NSEL ein unsachgemäßer Einsatz von Pestiziden und die daraus resultierende schwere Erkrankung „zahlreicher Menschen“ vorgeworfen wird.

Gedenkstätten und Erinnerungsorte

Der Bund fördert derzeit 15 Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Deutschland mit einer institutionellen Förderung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8091) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/7850) mit. Gemäß des Subsidiaritätsprinzips und des Gedenkstättenkonzeptes liege der Förderanteil des Bundes dabei bei maximal 50 Prozent der Gesamtförderung. Einzig die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, bei der kein Bundesland an der Finanzierung beteiligt sei, werde wegen seiner „herausragenden Bedeutung“ zu 100 Prozent vom Bund gefördert.

Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

Die Bundesregierung hält an ihrer Rechtsauffassung fest, „dass die Regelungen zum Sprachnachweiserfordernis mit dem Grundgesetz und dem europäischen Recht vereinbar sind“. In ihrer Antwort (17/8318) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/7921) mit dem Titel „Korrektur des Bundesverwaltungsgerichts zu Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug“ schreibt die Regierung weiter, ihre Rechtsauffassung sei von dem Gericht bestätigt. Auch gebe es keine gegenteilige Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes, des Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs.

Trassenentgelte

Es gibt keine Rechtsvorschrift, dass Trassenentgelte bei der Deutschen Bahn AG vollständig zum Betrieb und zur Instandhaltung der jeweiligen Trassenabschnitte verwendet werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7944). Höhe und Struktur der Trassenentgelte werden durch den Betreiber der Schienenwege bestimmt, heißt es weiter. Diese hätten ihre Entgelte so zu bemessen, dass die entstehenden Kosten zuzüglich einer Rendite ausgeglichen würden.

(Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz, PuK 2)

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