Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 058 (Uckermark-Barnim I)
Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und im Petitionsausschuss

Bundesregierung stellt sich vor Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft hat es weder im Jahre 1999 noch zu einem anderen Zeitpunkt abgelehnt, die Ermittlungen gegen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu übernehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8292) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8209) hervor. Kenntnisse über den Sachverhalt habe die Bundesanwaltschaft – wie bei Prüfvorgängen üblich – durch Mitteilung und „zusammenfassende Sachstandsberichte“ des Bundeskriminalamts erhalten. Ergänzende Informationen hätten sich auch aus Presseveröffentlichungen ergeben. Den polizeilichen Ausführungen zufolge ließ sich aus den Ermittlungen die Schlussfolgerung ziehen, dass es sich bei den Waffenfunden in Jena „um mehrere Einzelverfahren mit einem Täter-/Verdächtigenkreis mit wechselnder Teilnehmerzahl und wechselnder Täterbeteiligung“ gehandelt hat. Zum Umfeld dieser drei Personen könne den Berichten entnommen werden, dass diese Mitglieder der „Kameradschaft Jena“ innerhalb es „Thüringer Heimatschutzes“ (THS) gewesen seien, wobei es sich beim THS um ein „Geflecht mehrerer kaum strukturierter Kameradschaften“ handelte, schreibt die Bundesregierung. Daraus folge zwar, dass die drei über Kontakte in der rechtsextremistischen Szene verfügt haben. Eine Einbindung des Umfelds in die Taten habe nach dem Inhalt der übersandten polizeilichen Mitteilungen jedoch nicht vorgelegen.
Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten
Die Fraktion Die Linke verlangt Informationen über die Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten. In ihrer Kleinen Anfrage (17/8334) will sie unter anderem wissen, welche Kriterien in der Bundeswehr angewandt werden, um rechtsextreme Vorfälle zu erkennen. Zudem verlangt sie eine Übersicht über rechtsextreme Vorfälle in der Truppe in den Jahren 2010 und 2011.
Änderungen des Luftverkehrsgesetzes
Die Änderungen des Luftverkehrsgesetzes ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke (17/8335). Darin ist laut Fraktion die grundsätzliche Legalisierung des nicht militärischen Einsatzes unbemannter Luftfahrtgeräte (Drohnen) vorgesehen. Die Bundesregierung soll deshalb unter anderem mitteilen, aufgrund welcher konkreten Entwicklungen sie ein Erfordernis zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes bezüglich des Einsatzes von Drohnen sieht und welche Interessenverbände Anteil an dem Gesetzentwurf gehabt haben.
Anhörung zur Legalisierung von Cannabis
Mit der Forderung nach Legalisierung des Cannabiskonsums in so genannten Cannabis-Clubs beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 25. Januar 2012, um 14 Uhr. Grundlage der Veranstaltung ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196), mit dem die Abgeordneten erreichen wollen, den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch zu legalisieren. Während laut Vorlage der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt. Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Basis für die von der Fraktion vorgeschlagenen „Cannabis-Clubs“. Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass eine Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol oder Nikotin kaum über die Schädlichkeit begründet werden könne. Während bis heute keine Todesfälle durch übermäßigen Cannabiskonsum bekannt seien, gälten in Deutschland 2,5 Millionen Menschen als alkoholabhängig. Jährlich stürben 75.000 Menschen an den direkten oder indirekten Folgen von Alkoholmissbrauch. Als Sachverständige sind unter anderen Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin, der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und des Deutschen Hanf Verbandes geladen. Die Anhörung findet statt im Anhörungssaal 3.301 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
(Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz, PuK 2)
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