
Mehrzahl der Sozialverbände hält Pflegereform für nicht ausreichend
Die von der Bundesregierung geplante Pflegereform steht in der Kritik von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Betroffenen. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf der Regierung (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) äußerten am Montag die meisten befragten Sachverständigen ihr Bedauern, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht neu definiert werde. Zugleich wurden die vorgesehenen Leistungsverbesserungen für Demenzkranke, die die Regierung als Vorgriff auf eine solche Neudefinition sieht, mehrheitlich begrüßt.
„Wir vermissen eine wirkliche Neuausrichtung“, bemängelte der Vertreter der Arbeiterwohlfahrt, Claus Bölicke. Fabian Müller-Zetzsche vom Sozialverband Deutschland fügte hinzu, die Regierung mache mit den Leistungsverbesserungen den zweiten Schritt vor dem ersten. Es werde nicht festgelegt, wer welche Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung haben solle. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Heidemarie Hawel, fügte hinzu, der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff ziele lediglich auf körperliche Defizite ab. Geistige Beeinträchtigungen würden mit dem Gesetzentwurf der Regierung weiter nicht gleichberechtigt behandelt. Caritas-Referentin Elisabeth Fix sagte, ihr Verband bedauere „außerordentlich“, dass in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebegriff bislang nicht eingeführt worden sei. Immerhin gebe es einige Leistungsverbesserungen für demenziell Erkrankte. Der Einzelsachverständige Professor Stefan Görres von der Universität Bremen unterstrich, dass der Gesetzentwurf „eindeutig“ zu Verbesserungen für Altersverwirrte führen werde.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Versicherte ohne Pflegestufe mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (sogenannte Pflegestufe 0) erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Auch Pflegebedürftige der Stufen Eins und Zwei, die zu Hause gepflegt werden, erhalten bei demenziellen Erkrankungen höhere Leistungen. Vorgesehen ist zudem eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent – bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das soll von 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro Mehreinnahmen einbringen.
Der Bremer Professor für Sozialpolitik, Heinz Rothgang, sagte, er hege keinen Zweifel daran, dass mit der geplanten Beitragssatzerhöhung die vorgesehenen Leistungsverbesserungen finanziert werden könnten. Grundsätzlich sei auch davon auszugehen, dass die Pflegekasse bis zu den Jahren 2014/2015 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auskomme. Für die angestrebte grundlegende Reform reiche das Geld jedoch nicht aus. Rothgang veranschlagte hierfür einen Bedarf von drei bis vier Milliarden Euro. Diese seien mit den von den Oppositionsfraktionen und den Gewerkschaften präferierten Bürgerversicherung in der Pflege zu erreichen, sagte der Professor. Der Anhörung lagen auch die Anträge der Fraktion DIE LINKE (17/9393) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9566) zugrunde.
Diskussion über Sanktionen gegen jugendliche Hartz-IV-Bezieher
Die verschärften Sanktionen für Jugendliche, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) empfangen, sind kritisch zu betrachten. Das war eine der Feststellungen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Grundlage für die Anhörung waren je ein Antrag der Fraktion DIE LINKE (17/9070) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7032). Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der Nutzer sozialer Leistungen stärkt und dadurch auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates steigert. Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, die Situation von Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren zu verbessern. So fordert sie unter anderem, die Einbeziehung erwachsener junger Menschen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern aufzuheben und „auf dem Weg zu einer komplett sanktionsfreien Mindestsicherung“ kurzfristig das „Sanktionssondersystem für unter 25-Jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ aufzuheben.
Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund plädierte für eine Angleichung im Sanktionsrecht. Er zweifele an der Sinnhaftigkeit von schärferen Sanktionen für Jugendliche, meinte er und wies darauf hin, dass es im Strafrecht genau umgekehrt sei. In der Folge von Sanktionen komme es zu teils erheblichen Konflikten.
Das bestätigte auch Joß Steinke von der Arbeiterwohlfahrt. Die verschärften Sanktionen griffen zu kurz und führten zu Problemen. So werde etwa die betroffene Familie „mitsanktioniert“. Er forderte, die verschärften Sanktionen im SGB II abzuschaffen, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass „Sanktionen als Drohkulisse prinzipiell Wirkung zeigen“.
Der Einzelsachverständige Michael Schweiger sprach sich gegen eine generelle Aussetzung von Sanktionen aus, da dies die Allgemeinheit „über das sozial gebotene Maß hinaus belasten“ würde. Die Möglichkeit der Sanktionen sei verfassungskonform, betonte er. Auch Markus Keller vom Deutschen Landkreistag betonte, es sei wichtig, dass Sanktionen angedroht werden könnten. Dennoch wies er darauf hin, dass das Mittel Sanktionen nicht überschätzt werden dürfe. Auch Steffen Roller vom Bund Deutscher Sozialrichter sagte: „Wir brauchen die Möglichkeiten der Sanktionen.“
Torsten Petrak von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies auf die Verantwortung der Betriebe hin. So trügen etwa auch innerbetriebliche Trainingsmaßnahmen dazu bei, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland derzeit niedrig ist. Der Einzelsachverständige Gerald Weiß forderte eine „deutliche Wiederausweitung der Kompetenzen der Selbstverwaltung“. Der „langjährige Trend“ in die andere Richtung müsse umgekehrt werden.
(Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz, PuK 2)
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