18.04.2012 Aus dem Bundestag

Öffentlichkeitsarbeit und Personalwerbung der Bundeswehr

Die Fraktion DIE LINKE verlangt Auskunft über Öffentlichkeitsarbeit und Personalwerbung der Bundeswehr im Jahr 2011. In ihrer Kleinen Anfrage (17/9211) will sie unter anderem wissen, wie viele Vorträge Jugendoffiziere an deutschen Schulen gehalten haben, wie viele Termine der KarriereTreff Bundeswehr wahrgenommen hat und an wie vielen Messen und Ausstellungen die Streitkräfte teilgenommen haben.

Bundesregierung legt Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vor

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes liegt den Fraktionen des Deutschen Bundestages vor. Das geht aus einer Antwort (17/9161) der Bundesregierung an die Fraktion DIE LINKE hervor, die in einer Kleinen Anfrage (17/8744) darüber Auskunft verlangt hat. Die dabei vorgesehene Anhörung von Ländern und Verbänden sei jedoch noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort weiter. Weiter erklärt die Bundesregierung, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduziert werden müsse. Die Bundesregierung ziehe damit die Konsequenz aus Hinweisen, die die Tierhaltung als Quelle von Antibiotikaresistenzen nahelegt. Je häufiger Bakterien mit Antibiotika in Kontakt kommen, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass resistente Keime ihre Resistenzeigenschaften an andere, bislang noch nicht resistente Keime weitergeben, schreibt die Bundesregierung.

Verbraucherschutz

Die Fraktion DIE LINKE möchte in einer Kleinen Anfrage (17/9251) von der Bundesregierung unter anderem wissen, wann und wie der finanzielle Verbraucherschutz behördlich umfassend verankert beziehungsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verbraucherschutzbehörde ausgebaut wird. Die Fraktion möchte mit ihrer Anfrage entsprechend Aussagen klären, die von der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU), in Interviews getroffen worden seien.

Gesundheitskosten infolge von Piercings

Die Fraktion DIE LINKE sieht ihre Kleine Anfrage (17/8832) zum Umgang mit Gesundheitskosten infolge von Piercings und anderen Eingriffen aus ästhetischen Gründen in der Antwort der Bundesregierung (17/9213) für nicht ausreichend beantwortet. Sie hat daher eine weitere Kleine Anfrage (17/9286) vorgelegt, in der sie von der Bundesregierung Antworten zum Thema Verfassungswidrigkeit der Regelung zum Selbstverschulden im Fünften Sozialgesetzbuch verlangt.

Hauptgefreiter würde durch Steuerabzug fast 100 Euro pro Monat verlieren

Von einer Besteuerung des Wehrsoldes, wie sie im Referentenentwurf für ein neues Jahressteuergesetz ab 2013 "unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit" vorgesehen ist, werden Steuermehreinnahmen von jährlich zehn Millionen Euro erwartet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9247) auf eine Kleine Anfrage der LINKS-Fraktion (17/8977) mit. Die Einnahmen der freiwillig Wehrdienstleistenden würden in der Regel oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegen. So erhalte ein Grenadier (ledig, ohne Kinder) monatlich 1.049,30 Euro brutto. Davon würden nach der Gesetzesänderung 25 Euro Lohnsteuer zu zahlen sein. Solidaritätszuschlag würde in diesem Fall nicht anfallen. Ein Hauptgefreiter erhalte 1.418,30 Euro brutto im Monat. Die Lohnsteuer würde 95,83 Euro und der Solidaritätszuschlag 2,96 Euro betragen. Die Bezüge der Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind durch eine befristete Billigkeitsentscheidung der Verwaltung steuerfrei gestellt. Damit solle eine Gleichberechtigung mit dem freiwilligen Wehrdienst erreicht werden, dessen Bezüge gegenwärtig auch steuerbefreit seien. Aber auch nach Ablauf der Steuerbefreiung würden für die Bezüge beim Bundesfreiwilligendienst keine Steuern entrichtet werden müssen: "Einnahmen aus der Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes liegen in der Regel unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages, so dass die Steuerpflicht der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes weder zu steuerlichen Mehreinnahmen noch zu einer höheren Steuerlast führen", schreibt die Bundesregierung. Sie verweist zudem darauf, dass es im Einkommensteuerrecht grundsätzlich keine entgeltlich ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit gebe, die gänzlich von der Besteuerung freigestellt sei.

Regierung will Betroffene bei Unternehmenssteueränderung einbeziehen

Bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts sollen die Bundesländer und Betroffene frühzeitig eingebunden werden. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9216 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/8978). Zu der in dem Maßnahmenkatalog enthaltenen Überlegung der Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft heißt es, diese Umstellung würde im Entstehungsjahr zu Steuermindereinnahmen von 2,1 Milliarden Euro führen. Davon hätte der Bund 613 Millionen Euro zu tragen.

 (Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz, PuK 2)

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