11.06.2012 Aus dem Bundestag

Arbeitslosenquote in der EU von 2007 bis 2009 um 2,5 Prozentpunkte gestiegen

Die Arbeitslosenquote für die Gesamtbevölkerung der Europäischen Union im Alter von 15 bis 74 Jahren ist von 7,2 Prozent im Jahr 2007 um 2,5 Prozentpunkte auf 9,7 Prozent im Jahr 2011 gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/9660) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/9356) zur „Entwicklung des europäischen Arbeitsmarktes seit Ausbruch der Finanzkrise 2007“ hervor. Danach sank die Zahl der Arbeitslosen in diesem Alter in der EU zunächst von 17,025 Millionen im Jahr 2007 auf gut 16,83 Millionen im folgenden Jahr, um dann über knapp 21,53 Millionen in 2009 und gut 23,15 Millionen in 2010 auf 23,23 Millionen im vergangenen Jahr anzusteigen.

Die höchsten Arbeitslosenquoten unter den einzelnen EU-Staaten wiesen der Vorlage zufolge 2011 Spanien mit 21,7 Prozent und Griechenland mit 17,7 Prozent auf. Beide Länder waren laut Antwort 2007 noch auf eine Arbeitslosenquote von 8,3 Prozent gekommen. Die niedrigsten Quoten verzeichneten 2011 die Niederlande mit 4,4 Prozent (2007: 3,6 Prozent) und Luxemburg mit 4,8 Prozent (2007: 4,2 Prozent). Nur in drei EU-Staaten lag die Arbeitslosenquote nach den angegebenen Eurostat-Zahlen 2011 unter der von 2007, nämlich in Belgien (2007: 7,5 Prozent; 2011: 7,2 Prozent), Deutschland (2007: 8,7 Prozent; 2011: 5,9 Prozent) und Österreich (2007: 4,4 Prozent; 2011: 4,2 Prozent), während in Malta im vergangenen Jahr wie schon 2007 die Quote 6,5 Prozent betrug.

Auch bei der Arbeitslosenquote für die 15- bis 24-Jährigen verzeichneten Spanien mit 46,4 Prozent und Griechenland mit 44,4 Prozent im vergangenen Jahr die höchsten Werte unter den EU-Staaten, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Danach wies auch in dieser Altersgruppe im Jahr 2011 die Niederlande mit 7,6 Prozent die niedrigste Quote auf, gefolgt von Österreich mit 8,3 Prozent und Deutschland mit 8,6 Prozent. EU-weit lag die Arbeitslosenquote für die 15- bis 24-Jährigen 2011 bei 21,3 Prozent.

Viel Zustimmung für Arzneimittel-Novelle – Kritik vor allem an Lockerungen des Werbeverbots

Die von der Bundesregierung geplante Arzneimittel-Novelle stößt bei Experten auf breite Zustimmung, im Detail jedoch auf zum Teil harsche Kritik. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9341) am Montag erntete das zentrale Vorhaben, das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette zu verhindern, weitgehend Zustimmung. Mit dem Gesetzentwurf soll eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein weiteres Ziel des Entwurfs eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ ist die Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Human-Arzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz. Damit ist die Überwachung von auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln auf Nebenwirkungen gemeint, die beispielsweise in den Zulassungsstudien noch nicht entdeckt wurden. Auch hierzu liegen Europäische Richtlinien vor. Auch dieser Punkt war in der Anhörung weitgehend unstrittig.

Ferner sollen im Heilmittelwerbegesetz Änderungen zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung vorgenommen werden, die laut Gesetzentwurf der weiteren Liberalisierung des Heilmittelrechts dienen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die BUKO Pharmakampagne bemängelten in diesem Zusammenhang die geplanten Lockerungen des Werbeverbots im Bereich nicht verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Möglichkeit für Hersteller, künftig für nicht verschreibungspflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel zu werben, schaffe „eine neue Sorglosigkeit“ bei Verbrauchern im Hinblick auf diese Produkte, betonten die Verbraucherschützer. „Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel haben Nebenwirkungen und bergen bei längerer oder übermäßiger Einnahme beträchtliche Risiken“. Bedenkenloser Konsum nach dem Motto „rezeptfrei also harmlos“ könne zu „Organschäden, Sucht und Tod führen“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe kritisierte zudem die vorgesehene Möglichkeit, bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten „mit Patientenschicksalen zu werben“. Für die Bundesärztekammer bemängelte die Professorin Ursula Gundert-Remy das Vorhaben, das Verbot der Werbung mit Gutachten abzuschaffen. Es bestehe die Gefahr, dass nur positive Gutachten zur Werbung herangezogen würden und damit das Vertrauen im Arzt-Patienten-Verhältnis beeinträchtigt werde, betonte Gundert-Remy. Hedwig Diekwisch von der BUKO Pharmakampagne fügte hinzu, bei der Werbung mit Gutachten sei „Rosinenpickerei“ zu befürchten.

Unter anderen der vzbv kritisierte auch die geplante Ausweitung der Arzneimittelpreisverordnung auf solche EU-Länder, die befugt sind, Arzneimittel nach Deutschland zu versenden. „Die Bundesregierung strebt mit diesem Rabattverbot eine Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen im Versandhandel an, die vor allem chronisch kranke Menschen künftig finanziell stark belasten wird“, kritisierten die Verbraucherschützer in ihrer Stellungnahme. Die Neuregelung führe dazu, dass ausländische Versandapotheken ihren deutschen Kunden keine Boni oder Rabatte mehr gewähren dürfen. Betroffen sein werden vor allem chronisch kranke Menschen, die in Zukunft erhebliche Zuzahlungen für Medikamente leisten müssen. Es sei zu befürchten, dass sie sich die vorgeschriebenen Zuzahlungen zu ihren Medikamenten nicht leisten können. Die European Association of Mail Service Pharmacies (EAMSP) machte in der Anhörung zudem europarechtliche Bedenken gegen die geplante Neuregelung geltend.

Auf Zustimmung bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) stieß in der Anhörung die von der Koalition geplante Möglichkeit, dass Ärzte in speziellen Notfallsituationen sterbenskranken Patienten in der ambulanten Behandlung Betäubungsmittel zur Verfügung stellen dürfen. Der DGP-Präsident Friedemann Nauck begrüßte dies ausdrücklich.

Thema der Anhörung war zudem ein Antrag der Fraktion DIE LINKE (17/9556). Der vzbv wandte sich gegen den Vorstoß der Linken, den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente ganz zu verbieten. Aktuell lägen keinerlei Erkenntnisse vor, dass der Versandhandel mit Medikamenten prinzipielle Sicherheitsprobleme aufwirft. Dagegen sprach sich der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) für eine „Beschränkung des Versandhandels auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel“ aus. Der Versandhandel sei „ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen“, betonte die BAH. Der Frankfurter Rechtsprofessor Hilko J. Meyer wandte sich gegen die weit verbreitete Auffassung, dass ein Verbot des Versandes verschreibungspflichtiger Medikamente verfassungsrechtlich nicht machbar sei. Die Frage hätten nicht Verfassungsrichter zu beantworten, sondern die Abgeordneten.

Daten im elektronischen Personalausweis

Die „Nutzung biometrischer und genetischer Daten im elektronischen Personalausweis“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/9864). Darin erkundigt sich die Fraktion, welche Pläne oder Konzeptionen die Bundesregierung „für die ,nächste Ausweisgeneration‘ des elektronischen Personalausweises sowie des Reisepasses“ hat. Auch möchte sie unter anderem wissen, ob es bereits Studien zur Aufnahme neuer biometrischer und DNA-Daten in den elektronischen Personalausweis gibt.

Frontex-Verhaltenskodex hebt Bedeutung der Menschenrechte stärker hervor

Die Bedeutung der Menschenrechte wird nach Angaben der Bundesregierung durch die Grundrechtestrategie der EU-Grenzschutzagentur Frontex und die überarbeitete Frontex-Verordnung sowie den „für alle an Frontex-koordinierten Einsätzen beteiligten Einsatzkräften geltenden und gezielt überarbeiteten Verhaltenskodex“ verstärkt hervorgehoben. Artikel 5 des Frontex-Verhaltenskodexes sehe vor, „dass alle Einsatzkräfte, die an Frontex-Operationen teilnehmen, das Gebot der Nichtzurückweisung zu berücksichtigen haben“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE(17/9455). Des Weiteren führe der Verhaltenskodex Maßnahmen auf, die es „schutzbedürftigen Personen ermöglichen, ein Asylbegehren bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle vorzutragen, Personen Zugang zu medizinischen Hilfseinrichtungen zu verschaffen und bestimmte Personengruppen (...) in besonderer Weise zu betreuen“, heißt es in der Antwort weiter. Zu diesen Personengruppen zählen der Vorlage zufolge unter anderem Frauen, unbegleitete Minderjährige, Behinderte oder mutmaßlich Opfer sexueller Ausbeutung beziehungsweise des Menschenhandels.

Passagierflüge von und zum Flughafen Bremen

Die Zahl der Passagierflüge von und zum Flughafen Bremen bis zur einer Distanz von 1.000 Kilometern betrug im Jahr 2010 30.344 (78,99 Prozent) von insgesamt 38.413 Flügen. Im Jahr 2011 waren es 79,06 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/9683) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/9458) hervor. 2010 gingen 25,71 Prozent der Flüge von und zu Zielen, die mit der Bahn ab Bremen Hauptbahnhof in höchstens vier Stunden und 49,06 Prozent zu Zielen, die in höchstens sechs Stunden erreichbar sind. 2011 waren dies 21,39 Prozent beziehungsweise 53,74 Prozent.

Ungereimtheiten beim Flughafen Berlin Brandenburg

Ungereimtheiten beim Flughafen Berlin Brandenburg sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/9856). Dabei geht es vor allem um die geplanten Flugrouten und den zu erwartenden Fluglärm. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, welche Strategien die Bundesregierung verfolgt, um die am neuen Großflughafen zu erwartenden Verkehre auf den Verkehrsträger Schiene umzuleiten.

Strategische Fernmeldeaufklärung des BND

Die „strategische Fernmeldeaufklärung“ des Bundesnachrichtendienstes (BND) dient laut Bundesregierung der Aufklärung einzelner Gefahrenbereiche, „indem unter bestimmten Voraussetzungen gebündelt übertragene internationale Telekommunikationsverkehre erfasst werden können“. Dieser Aufklärungsansatz sei nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel-10-Gesetz) ausschließlich dem BND vorbehalten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9640) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/9305). Zweck der strategischen Fernmeldeaufklärung sei die „Auslandsaufklärung im Hinblick auf bestimmte außen- und sicherheitspolitisch relevante Gefahrenlagen“.

41 Menschen im März infolge politisch rechts motivierter Kriminalität verletzt

Im März dieses Jahres sind in Deutschland 41 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/9662) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/9428) hervorgeht, wurden zu den für März 2012 erfassten 1.198 politisch rechts motivierten Straftaten insgesamt 568 Tatverdächtige ermittelt, von denen 531 männlich waren. 18 Personen, darunter zwei Frauen, wurden der Antwort zufolge festgenommen. Gegen 25 Männer seien Haftbefehle erlassen worden. Die genannten Zahlen können sich laut Regierung „aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern“.

Mitglieder der verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend"

Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben mehrere Fälle bekannt, in denen ehemalige Mitglieder der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) in die NPD oder deren Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ (JN) eingetreten sind. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/9785) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/9543) schreibt, bestanden nach ihrer Kenntnis zum Zeitpunkt des Verbots der HDJ teilweise personelle Überschneidungen zwischen deren Mitgliederstamm und dem der NPD beziehungsweise der JN. Weiter heißt es in der Antwort, der Bundesregierung seien Einzelfälle bekannt geworden, in denen ehemalige HDJ-Mitglieder Funktionärsposten in der NPD beziehungsweise JN übernommen haben.

Listen terroristischer Organisationen und Personen

Von den Vereinten Nationen und von der EU geführte „Listen terroristischer Organisationen und Personen“ sind Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (17/9786) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/9544). Wie die Bundesregierung darin schreibt, sind derzeit „17 gelistete Personen im Bundesgebiet aufhältig“ und davon gegenwärtig acht inhaftiert. Gelistete Organisationen träten als solche in Deutschland in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung, was Aktivitäten einzelner Anhänger oder Sympathisanten auch hierzulande jedoch nicht ausschließe.

Konflikt zwischen Sudan und Südsudan

Wie die Bundesregierung den jüngst eskalierten Konflikt zwischen Sudan und Südsudan bewertet, erfragt DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage (17/9862). Konkret soll dargelegt werden, inwiefern die Bundesregierung auf eine friedliche Konfliktlösung hinwirken kann. Außerdem wird eine Stellungnahme zu der Kritik erbeten, die erhoffte „Friedensdividende“ und die Abspaltung des Südsudan „offensichtlich“ falsch eingeschätzt zu haben.

(Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz, PuK 2)

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