Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 058 (Uckermark-Barnim I)
Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und im Petitionsausschuss

09.02.2012 Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Gorleben

Im Untersuchungsausschuss Gorleben wird aus wahlkampftaktischen Beweggründen die Zeugenplanung umgeworfen.

Flapsige Worte von Ministerin Merkel

Die vergangene Woche stand unter dem Licht eines Vorwurfs, den DIE LINKE gegen die Ex-Bundesumweltministerin und heutige Bundeskanzlerin Merkel erhebt: Sie habe 1995 bewusst nicht die Wahrheit gesagt, als sie vor die Presse trat und verkündete „Gorleben bleibt erste Wahl“. Anlass für diese Presseerklärung waren zwei Studien, die alternative Standorte untersucht hatten. Gorleben kam darin gar nicht vor.

Brisante Aktenfunde legen nahe, dass die Öffentlichkeit damals bewusst manipuliert wurde. Daher hatte sich DIE LINKE entschlossen, Anfang der Woche die Presse darüber zu informieren. Denn das Pikante an dieser Geschichte ist: Wäre Gorleben damals mit untersucht worden, wäre es aufgrund seines ungeeigneten Deckgebirges, das von der „Gorlebener Rinne“ durchzogen wird, ausgeschieden. Dies haben die Geologen Dr. Detlef Appel und Jürgen Kreusch herausgefunden, die die Kriterien der BGR auf Gorleben anwandten. Dr. Appel erläuterte dies am Dienstag vor der Presse. Die taz, Neues Deutschland und NDR berichteten.

Die damalige Bundesumweltministerin entschloss sich offensichtlich, mit dem Thema offensiv umzugehen. Daher suggerierte sie in ihrem Pressestatement am 28.08.1995, Gorleben sei mit untersucht worden und gehe aus der Untersuchung als „erste Wahl“ hervor. Dass aufgrund der geologischen Mindestanforderungen das Gegenteil der Fall wäre, verschwieg man.

An diesen Vorgängen beteiligt war der Zeuge, der am Donnerstag im Untersuchungsausschuss befragt wurde. Dr. Manfred Bloser war fast 30 Jahre lang mit Endlagerfragen befasst, allein über 20 Jahre im Bundesumweltministerium, vormals Bundesinnenministerium. Er war 1995 Referatsleiter RS III 6 „Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle“ und besaß die Fachaufsicht über das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Nach der dubiosen Presseerklärung der damaligen Ministerin Merkel vom August 1995 befragt, zuckt der Kernphysiker Bloser mit den Schultern: Der Satz „Gorleben bleibt erste Wahl“ sei eine „flapsige“ Formulierung und stamme nicht von ihm. Es sei wohl üblich gewesen, dass das Fachreferat Entwürfe für solche Pressemitteilungen machte, aber was letztlich daraus gemacht wurde, wer dann was da reinschrieb, hätte nicht in seiner Macht gestanden. Auch kann er sich erinnern, dass die BGR sich dagegen verwahrte, solche Vergleiche aufgrund der vorgelegten Studien zu ziehen. Die BGR habe erklärt: „Das haben wir so nicht gesagt.“ Bei Bloser habe das Telefon nach der Presseerklärung nicht still gestanden. Diesen Vergleich zu ziehen, wie es Merkel getan habe, sei „Unsinn“ gewesen, so Bloser.

Der redefreudige Zeuge kann aber, angesprochen auf die Kriterien, die insbesondere der „Salzstudie“ zugrunde lagen, die Krux an der Sache nicht erkennen. Dass das Deckgebirge in Gorleben „nicht optimal“ sei, hält er nicht für ein Problem. Bloser versteigt sich sogar zu der Aussage, das Deckgebirge sei nur eine kleine Schicht oberhalb des Salzes, im Grunde nur wichtig, wenn man oberirdisch lagere, damit im schlimmsten Fall nichts von oben durchsickern kann. Bloser hält das Salz für die eigentliche Barriere. Damit hat er zwar recht, aber das Salz sollte nach den Maßstäben der BGR von 1995 beileibe nicht die einzige geologische Barriere sein. Das blendet Bloser aus.

Auch als er von der LINKEN-Abgeordneten Johanna Voß mit der Kritik von Dr. Appel konfrontiert wird – den er, wie er betont, als Wissenschaftler sehr schätze – kommen bei Bloser keine Zweifel auf: Das Deckgebirge sei nicht entscheidend, da sei sich die Fachwelt mehrheitlich einig. Mit „Fachwelt“ meint Bloser vermutlich einzig die BGR, die paradoxer Weise heute tatsächlich genau dies behauptet: Man könne an keinem der in Frage kommenden Standorte auf eine Million Jahre eiszeitliche Rinnen oder ein Verletzen des Deckgebirges ausschließen. Dieses Risiko müsse man also sowieso einkalkulieren, so sinngemäß die BGR heute.

Damit ist aber nicht erklärt, weshalb man dann überhaupt in der Salzstudie vorhandene Tonschichten als Positivkriterium aufstellte und eiszeitliche Rinnen als Negativkriterium. Auch heute noch wird von der BGR auf die „Salzstudie“ von 1995 verwiesen. Es war dies das erste Mal, dass die BGR überhaupt klare geologische Kriterien aufstellte, die auch heute noch Gültigkeit haben. Doch die BGR ist eben auch eine abhängige Behörde. Sie ist dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt und wird sich vermutlich auch nicht gegen das Bundesumweltministerium stemmen. Dann könnte schlicht die Existenz der BGR bedroht sein, wie man dies ja derzeit an Röttgens aktuellen Plänen mit dem BfS nachverfolgen kann.

Thematisiert wurde in der Zeugenbefragung auch ein Treffen vom 11.05.1983, das den Untersuchungsausschuss schon häufig beschäftigt hat. Damals haben Ministerialbeamte Einfluss genommen auf Inhalte des PTB-Zwischenberichts, der 1983 die Entscheidungsgrundlage für die untertägige Erkundung Gorlebens war. Bloser war bei diesem Treffen anwesend, betont aber, da noch nicht allzu lange mit der Materie befasst gewesen zu sein. Den von der PTB als „Weisung“ empfundenen Willen der Bundesministerien, dass die Empfehlung alternative Standorte neben Gorleben zu untersuchen, aus dem Entwurf gestrichen werden sollte, verteidigt Bloser. Es habe sich ja gar nicht um eine Weisung gehandelt. Außerdem sei die ursprüngliche Aussage, es sollten alternative Standorte untersucht werden, gar keine wissenschaftliche Aussage, daher habe man durch ihre Streichung auch nichts Wissenschaftliches am PTB-Zwischenbericht verändert.

Vom LINKEN-Abgeordneten Jens Petermann nach den Gasvorkommen gefragt, die Bloser (das geht aus einem Vermerk hervor) frühzeitig bekannt waren, antwortet er, ja, er habe von diesem Gas erfahren, auch von der 1969 explodierten Bohrung auf DDR-Seite. Aber man habe ja keine Informationen bekommen aus der DDR, das sei damals unmöglich gewesen. Es seien sicherlich Gasvorkommen nicht ganz ausgeschlossen worden, jedoch „allenfalls in kleinen Linsen“. Wie Bloser wissen kann, dass das Gas nur in „kleinen Linsen“ vorkomme, wo doch die Informationen weder vorlagen und noch zu bekommen waren, bleibt sein persönliches wissenschaftliches Geheimnis.

Abseits

Die Mehrheit aus CDU/CSU und FDP zwingen den Ausschuss neuerdings zu Halbtagssitzungen. Um 15.00 Uhr beginnt die Beratungssitzung, die sich am Donnerstag hinzog, so dass der Zeuge Bloser erst ab 16.00 Uhr vernommen werden konnte. Die Ausschussvorsitzende machte anschließend über eine Stunde lang von ihrem Fragerecht Gebrauch, so dass die Opposition erstmals gegen 17.30 Uhr (SPD) befragen konnte. Die LINKEN waren erst gegen 18.00 Uhr mit ihrer ersten Frage  an der Reihe. Gegen 19.20 Uhr verspürte CDU-Obmann Grindel offenbar keine Lust mehr und zwang die Opposition per Mehrheitsentscheidung zu noch jeweils einer Runde für die großen Fraktionen und jeweils weiteren zwei Runden für die kleinen Fraktionen, um dann einen Schlusspunkt zu setzen. Insgesamt konnte DIE LINKE also 4 mal 7 Minuten befragen. Es wird zu prüfen sein, ob ein solches Verfahren die Opposition nicht in wesentlichen Rechten beschneidet.

Quelle: MdB Dorothée Menzner (DIE LINKE) – Obfrau im 1.Untersuchungsausschuss 17.WP

PUA-Gorleben

Dr. rer. nat. Manfred Bloser 53117 Bonn, den 28.02.2012 Am Römerlager 21 Beiblatt zum Stenografischen Protokoll -Vorläufige Fassung vom 15.02.2012 - der Zeugenvernehmung am 9.Feb. 2012 im Paul –Löbe - Haus, Berlin 1. Die Fragen der Mitglieder des Gorleben-Untersuchungssausschusses sind vom Zeugen nach bestem Wissen und Gewissen, aus der Erinnerung nach mehr als zehn bis fast dreißig Jahren seit dem Ende seiner beruflichen Tätigkeit als Beamter im BMU, ohne vorheriges Aktenstudium , wohl aber nach Lektüre auch von rezenten Interneteinträgen , ebenfalls von insoweit veröffentlichten Inhalten aus den Vernehmungen im Gorleben - Untersuchungsausschuss und diesbezüglichen Presseerklärungen, beantwortet worden. Gern macht der Zeuge von der Möglichkeit Gebrauch, Ausführungen inhaltlich zu ergänzen oder richtig zu stellen, wissend, dass dies in einem Beiblatt allenfalls nur beispielhaft erfolgen kann. So wird nicht umfassend auf alle unrichtigen Darstellungen von Vernehmern, darauf trotz gegenteiliger Zeugenaussagen nach wie vor gründende, aber unzutreffende Vorhalte, eingegangen. Gern ist der Zeuge bereit , dies im Zuge eines Gutachtensauftrags in Ergänzung zu diesem Beiblatt zu konkretisieren, falls dies vom Deutschen Bundestag im Sinne einer Wahrheitsfindung gewünscht wird. 2. Dem Zeugen drängte sich der Eindruck auf, die Vernehmung habe zeitweise den Zweck gehabt, unzutreffende und über z.B. Fernsehsender verbreitete unrichtige Behauptungen begründen zu sollen. Ein in Teilen inquisitorischer Duktus der Vernehmung ist bei Lesung des Protokolls augenfällig. Einige Bundestags-Abgeordnete bestanden als Fragestellerrinnen so wiederholt und rabulistisch auf unzutreffenden Darstellungen ( wie wissenschaftliche Gutachteraussagen seien manipuliert worden, politisch sei auf Wissenschaftler Einfluss genommen worden). Die Akten widerlegen dies beispielhaft . Aufgrund erheblicher Sachunkenntnis sich wiederholende Fragen, z.B. zur Bedeutung eines Deckgebirges bei einem Salzstock, ermüdeten nicht nur den Zeugen. 3. Inhalte seiner Vernehmung - und die anderer Zeugen in zum Teil herabsetzender Weise – wurden veröffentlicht. Hierzu wird auf in das Internet früher gestellte oder noch abrufbare Verlautbarungen, wie z.B. Presseerklärungen, verwiesen. Der Zeuge behält sich vor , die endgültige Fassung des Protokolls ebenfalls für publizistische bzw. literarische Zwecke , einschließlich Internet, zu verwenden und Staatsbürgerkunde praktisch zu betreiben. Leser und Adressaten sollen sich selbst ein Bild machen können. Insoweit bittet der Zeuge um Überlassung bzw. Zusendung der endgültigen Fassung des Protokolls. Was dieses Beiblatt anbetrifft, behält sich der Zeuge ebenfalls eine Veröffentlichung vor, und geht davon aus, dass es dafür keiner Genehmigung bedarf. Dies vorausgeschickt wird aus Sicht des Zeugen zusätzlich richtig gestellt oder ergänzt: 4.1 Ob es der Wahrheitsfindung dient, durch zermürbende Fragen Aussagen herauspressen zu wollen ( Behauptung „ also haben Sie doch Einfluss genommen“), obwohl mehrfach die Unrichtigkeit einer Schlussfolgerung dargelegt bzw. den zutreffenden Sachverhalt geschildert wurde, ist sehr zweifelhaft, selbst wenn diese Vernehmungsweise bei dem Zeugen erfolglos war. Abenteuerlich ist gerade die einer Abgeordneten zugrunde liegende Vernehmungs- Logik : Wegen Angabe einer Nummer eines BMU-Faxgerätes und des Fehlens von Paraphen von Vorgesetzten auf einer Kopie eines Schreibens des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) an das BMU , beharrt die Abgeordnete darauf, dieses Schreiben sei kein amtliches Schreiben von Behörde zu Behörde. Stattdessen unterstellt sie trotz Klarstellung unzutreffend, es sei jeweils zwischen den absendenden bzw. das Fax empfangenden, früheren leitenden Beamten im BfS und BMU inhaltlich „bestellt“ und dann mittels Fax unter Umgehung des üblichen Geschäftsgangs im BfS und BMU gefertigt und übermittelt worden. Genau das Gegenteil ist zutreffend: Durch einen Erlass des BMU ist das BfS zu diesem Schreiben amtlich aufgefordert worden. Inzwischen liegt dem Zeugen zudem ein „Geschäftsgangsdokument“ (ohne Fax-Nr.) vor, das die Abgeordnete in den Akten hätte suchen müssen. Doch es wird von ihr - trotz gegenteiliger Darstellung des Zeugen – im Ergebnis beharrlich ein „verschwörerisches“ ,kollusives Verhalten der Beamten unterstellt. (Nachlesbar im Protokoll , z.B. MdB Dorothea Steiner, Seiten 48 ff.) Bei allem Respekt den Abgeordneten des Deutschen Volkes im Bundestag gegenüber - dies ist eine Frechheit und Unverschämtheit dieser Abgeordneten nicht nur dem Zeugen gegenüber. 4.2 Ob die stereotype Anwendung eristischer und inquisitorischer Methoden ein geeignetes Instrument ist, der Wahrheit näher zu kommen, ist sicherlich zu Recht zu verneinen. Beispiele hierfür finden sich allerdings hinreichend bei den Fragen und Einlassungen u. a. der MdB Ute Vogt und MdB Kotting-Uhl auf den Seiten 60 ff.( Für Einzelheiten eristischer Vorgehensweise wird auf Arthur Schopenhauer „ Die Kunst, Recht zu behalten“, gerade wenn man kein Recht hat, verwiesen). Zudem wäre es wohl überlegenswert, „dialektische Waffengleichheit“ insoweit herzustellen, als den Zeugen solche Unterlagen bereits im Vorfeld einer Vernehmung frühzeitig zur Verfügung gestellt werden, auf die sich die Vernehmer während der Vernehmung berufen wollen. Eine Vorlage von Unterlagen erst während der Vernehmung, selbst mit dem Hinweis, „sehen Sie sich das genau an, nehmen Sie sich die Zeit, zu lesen“ ist bei Licht betrachtet in diesem Zusammenhang doch eher als apologetisch, wenn nicht gar als Mittel zur Verunsicherung von Zeugen zu bewerten.. Eine Zeugenvernehmung zum Zwecke der Wahrheitsfindung dürfte ergiebiger sein, wenn das Erinnerungsvermögen der Zeugen durch frühzeitige Befassung mit den in Frage stehenden Dokumenten, gerade aus „Urzeiten“, aufgefrischt wurde. Dr. M .Bloser, Zeuge

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